Teilnahme an landwirtschaftlichen Messen, Ausstellungen und Maßnahmen der Absatzförderung Offen
Das Land Brandenburg fördert Maßnahmen zur Pflege, zum Ausbau und zur Erschließung von Absatzmärkten in der Land- und Ernährungswirtschaft sowie im Gartenbau. Das Programm unterstützt die wirtschaftliche Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit durch gezielte Zuschüsse für diverse absatzfördernde Vorhaben.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm des Landes Brandenburg richtet sich an Akteure der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Gartenbaus. Es unterstützt Unternehmen, berufsständische Organisationen und Messeveranstalter in Brandenburg bei der Stärkung ihrer Marktposition und der Absatzförderung. Die Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit dieser Sektoren zu erhöhen und neue Absatzmärkte zu erschließen.
Was wird gefördert
Das Förderprogramm unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen zur Markt- und Absatzförderung in der Land- und Ernährungswirtschaft sowie im Gartenbau. Dazu gehören die Teilnahme an Messen, die Organisation von Gemeinschaftsständen und Projekte zur überregionalen Absatzförderung. Auch Verbraucherinformationen und die Präsentation ländlichen Brauchtums können gefördert werden.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung mit Anteilsfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Art der Maßnahme und kann bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen, insbesondere für berufsständische Vereine und Verbände.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller und Endbegünstigte müssen ihren Sitz oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben. Für Gemeinschaftsstände ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich. Die Förderung unterliegt den De-minimis-Regelungen der EU und muss transparente Veröffentlichungspflichten bei Überschreiten bestimmter Schwellenwerte beachten.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss schriftlich und formgebunden beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) eingereicht werden. Nach der Bewilligung erfolgt die Auszahlung, sobald der Zuwendungsbescheid bestandskräftig ist. Ein Verwendungsnachweis muss nach Abschluss des Vorhabens erbracht werden.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf einer Richtlinie des Landes Brandenburg und wird durch die Landeshaushaltsordnung sowie spezifische EU-Verordnungen für staatliche Beihilfen im Agrar- und De-minimis-Bereich ergänzt. Diese rechtlichen Grundlagen gewährleisten die Konformität des Programms mit nationalem und europäischem Recht.
Übersicht der Förderung
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Brandenburg (Germany)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung
Begünstigte:
Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, Gartenbau
Förderbereiche:
Markteinführung, Kommerzialisierung, Sensibilisierungskampagnen, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Verwaltet von: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
Website: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK)