Echtzeit-Demonstrator für Multi-Vendor Multi-Terminal VSC-HGÜ mit Netzbildungsfähigkeit (zur Unterstützung der Offshore-Strategie)

Zuletzt aktualisiert: 22.7.2025
Zuschuss

Diese Horizon Europe Innovationsmaßnahme konzentriert sich auf die Weiterentwicklung der Multi-Vendor, Multi-Terminal Stromrichter in Spannungsquellen-Bauweise - Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs (VSC-HGÜ)-Technologie mit netzbildenden Fähigkeiten. Das Programm zielt darauf ab, diese entscheidende Technologie zu entrrisiken und so den Weg für ihre weitreichende Einführung und Installation in ganz Europa zu ebnen. Es ist eine Schlüsselinitiative zur Modernisierung des Energiesystems und zur Integration großer Offshore-Erneuerbare-Energiequellen.

Wer wird gefördert

Das Programm unterstützt primär Einrichtungen, die aktiv in fortschrittlichen Energietechnologien tätig sind, insbesondere solche, die sich auf Hochspannungs-Gleichstromsysteme und die Integration erneuerbarer Energien konzentrieren. Die Förderung steht für Kooperationen in der gesamten Europäischen Union und potenziell assoziierten Ländern zur Verfügung, mit dem klaren Ziel, Europas Offshore-Energieinfrastruktur und strategische Energieversorgung zu verbessern.

Was wird gefördert

Die Förderung wird für Projekte bereitgestellt, die sich auf die Entwicklung und Demonstration fortschrittlicher Energietechnologien konzentrieren, insbesondere VSC-HGÜ-Systeme, mit Schwerpunkt auf dem Erreichen hoher Technologiereifegrade. Das Programm unterstützt Innovationen in verschiedenen energiebezogenen Sektoren, einschließlich erneuerbarer Energien, Netzintegration und Kohlenstoffabscheidungslösungen. Obwohl spezifische Kostenkategorien nicht aufgeführt sind, wird auf allgemeine finanzielle Richtlinien für Antragsteller verwiesen.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet Zuschüsse als primäre Form der finanziellen Unterstützung, insbesondere für Innovationsmaßnahmen im Rahmen von Horizon Europe. Für dieses spezielle Thema wurde 2022 ein erhebliches Budget von 55 Millionen Euro bereitgestellt.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen spezifische allgemeine und themenbezogene Bedingungen für eine erfolgreiche Teilnahme erfüllen, die das Antragsformat, die Förderfähigkeit für Länder und Organisationen sowie die breitere Einhaltung von Richtlinien umfassen. Die Einhaltung dieser Bestimmungen, die in den Allgemeinen Anhängen des Arbeitsprogramms detailliert sind, ist sowohl für die Antragstellung als auch für die Projektdurchführung entscheidend.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für dieses Programm folgte einer einstufigen Einreichung, die nun abgeschlossen ist. Die Anträge wurden anhand etablierter Kriterien bewertet, die in den Allgemeinen Anhängen des Arbeitsprogramms dargelegt sind, wobei Unterstützungsdienste zur Verfügung standen, um Antragsteller durch den Prozess zu führen.

Rechtsgrundlage

Die Legitimität und der operative Rahmen des Programms sind fest in den Rechtsinstrumenten der Europäischen Union verankert, einschließlich der übergeordneten Horizon Europe-Verordnungen und einer Reihe detaillierter maßgeblicher Dokumente. Diese grundlegenden Texte gewährleisten eine strukturierte Umsetzung und Transparenz.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

55.000.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

55.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

26.04.2022

Offen bis

Offen bis:

Laufend

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Europäische Union und potenziell andere Nicht-EU-/Nicht-assoziierte Länder gemäß Anhang B der Allgemeinen Anhänge des Arbeitsprogramms und des Horizon Europe Programmleitfadens.

Sektoren

Sektoren:

Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Prototypenentwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

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