Förderung nicht produktiver Investitionen im Vertragsnaturschutz Offen
Das Land Rheinland-Pfalz fördert nicht-produktive Investitionen von Landwirten und Winzern, die am EULLa-Programmteil „Vertragsnaturschutz“ teilnehmen. Diese Zuschüsse unterstützen Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Leistung und zur Förderung der Biodiversität, ohne eine Steigerung der Betriebsrentabilität zu verursachen.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe und Winzer in Rheinland-Pfalz, die bereits Vertragspartner in den EULLa-Vertragsnaturschutzprogrammteilen sind. Ziel ist die Verbesserung der ökologischen Leistung dieser Betriebe durch spezifische nicht-produktive Investitionen zur Verwirklichung von Agrarumwelt- und Klimazielen.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt nicht-produktive Investitionen im Rahmen des EULLa-Vertragsnaturschutzes. Diese Investitionen dürfen nicht zu einer erheblichen Wert- oder Rentabilitätssteigerung des Betriebs führen. Die Förderung konzentriert sich auf spezifische naturschutzfördernde Maßnahmen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Die Höhe des Zuschusses ist für jede spezifische Investition festgelegt und kann bis zu 100% der ermittelten Kosten betragen. Die geförderten Maßnahmen müssen für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren erhalten und gepflegt werden.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen spezifische Bedingungen bezüglich des Antragsverfahrens, der Flächenhaltung und der Einhaltung von Vorschriften beachtet werden. Es gelten Bestimmungen zur Transparenz und zur Vermeidung von Doppelförderungen.
Antragsverfahren
Der Antrag auf diese Förderung muss vor Beginn der geplanten Maßnahme bei der zuständigen Kreisverwaltung in Rheinland-Pfalz eingereicht werden. Die Entscheidung über die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Rechtsgrundlage
Dieses Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz, welche durch spätere Verwaltungsvorschriften verlängert wurde. Es unterliegt zudem einschlägigen EU-Verordnungen und nationalen Haushaltsbestimmungen, die die Beihilfen im Agrar- und Forstsektor regeln.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
125,00 € pro Stück
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Rheinland-Pfalz (Germany)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
Begünstigte:
Landwirtschaft, Winzer
Förderbereiche:
Umsetzung, Prozessoptimierung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Verwaltet von: zuständige Kreisverwaltung Rheinland-Pfalz
Website: Agrarumwelt Rheinland-Pfalz