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Förderung nicht produktiver Investitionen im Vertragsnaturschutz
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Land Rheinland-Pfalz fördert nicht-produktive Investitionen von Landwirten und Winzern, die am EULLa-Programmteil „Vertragsnaturschutz“ teilnehmen. Diese Zuschüsse unterstützen Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Leistung und zur Förderung der Biodiversität, ohne eine Steigerung der Betriebsrentabilität zu verursachen.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe und Winzer in Rheinland-Pfalz, die bereits Vertragspartner in den EULLa-Vertragsnaturschutzprogrammteilen sind. Ziel ist die Verbesserung der ökologischen Leistung dieser Betriebe durch spezifische nicht-produktive Investitionen zur Verwirklichung von Agrarumwelt- und Klimazielen.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt nicht-produktive Investitionen im Rahmen des EULLa-Vertragsnaturschutzes. Diese Investitionen dürfen nicht zu einer erheblichen Wert- oder Rentabilitätssteigerung des Betriebs führen. Die Förderung konzentriert sich auf spezifische naturschutzfördernde Maßnahmen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Die Höhe des Zuschusses ist für jede spezifische Investition festgelegt und kann bis zu 100% der ermittelten Kosten betragen. Die geförderten Maßnahmen müssen für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren erhalten und gepflegt werden.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen spezifische Bedingungen bezüglich des Antragsverfahrens, der Flächenhaltung und der Einhaltung von Vorschriften beachtet werden. Es gelten Bestimmungen zur Transparenz und zur Vermeidung von Doppelförderungen.

Antragsverfahren

Der Antrag auf diese Förderung muss vor Beginn der geplanten Maßnahme bei der zuständigen Kreisverwaltung in Rheinland-Pfalz eingereicht werden. Die Entscheidung über die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlage

Dieses Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz, welche durch spätere Verwaltungsvorschriften verlängert wurde. Es unterliegt zudem einschlägigen EU-Verordnungen und nationalen Haushaltsbestimmungen, die die Beihilfen im Agrar- und Forstsektor regeln.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

125,00 € pro Stück

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Rheinland-Pfalz (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft

Begünstigte

Begünstigte:

Landwirtschaft, Winzer

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Prozessoptimierung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

Verwaltet von: zuständige Kreisverwaltung Rheinland-Pfalz

Website: Agrarumwelt Rheinland-Pfalz