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Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V)
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert die nachhaltige Entwicklung der ländlichen Räume. Dieses Programm bietet Zuschüsse für Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung der ländlichen Gebiete als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume, insbesondere in den Bereichen Flurbereinigung, Infrastruktur, Dorfentwicklung, Basisdienstleistungen und Tourismus.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm zielt darauf ab, die ländlichen Räume Mecklenburg-Vorpommerns zu sichern und weiterzuentwickeln. Antragsberechtigt sind eine breite Palette von natürlichen und juristischen Personen, sowohl des privaten als auch des öffentlichen Rechts, die Vorhaben in ländlichen Gebieten durchführen.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert eine Vielzahl von Maßnahmen, die der Entwicklung ländlicher Räume dienen. Dazu gehören Infrastrukturprojekte, Dorfentwicklung, Flurbereinigung und die Schaffung von lokalen Basisdienstleistungen sowie touristischen Einrichtungen. Es gibt klare Abgrenzungen bezüglich förderfähiger und nicht förderfähiger Ausgaben.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderhöhe variiert je nach Vorhaben, Antragssteller und ob das Projekt ein integriertes ländliches Entwicklungskonzept (ILEK) umsetzt. Es gibt spezifische Förderquoten und maximale Beträge für bestimmte Maßnahmen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und Durchführung von Förderprojekten sind verschiedene Bedingungen und rechtliche Vorgaben zu beachten, darunter spezifische Voraussetzungen für investive Maßnahmen, die Anwendung der De-minimis-Regelung und Bestimmungen zur Barrierefreiheit.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess umfasst die schriftliche Einreichung der Unterlagen bis zu einem jährlichen Stichtag. Die eingereichten Anträge werden bewertet und nach einer Rangfolge ausgewählt. Die Auszahlung der Mittel erfolgt in der Regel nach Abschluss des Vorhabens.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung Mecklenburg-Vorpommern (ILERL M-V) und wird durch europäische und nationale Verordnungen sowie haushaltsrechtliche Bestimmungen ergänzt.

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Übersicht der Förderung

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.08.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Bauwesen und Baustoffe, Umwelt- und Klimaschutz, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen, Tourismus, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Ländliche Entwicklung, Agrarstruktur, Küstenschutz, Dorfentwicklung, Infrastruktur, Tourismus

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung, Prozessoptimierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Verwaltet von: zuständige Bewilligungsbehörde, örtlich zuständige Flurneuordnungsbehörde, Landrat, Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt

Website: Kreisnavigator