Förderung von Vorhaben der Seenentwicklung (RL Seenentwicklung – SEE)
Das Land Niedersachsen unterstützt Vorhaben zur Restaurierung und Sanierung von Seen und Stillgewässern im Sinne der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Das Programm wird mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) kofinanziert und bietet Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität und des ökologischen Zustands. Es richtet sich an Gebietskörperschaften und juristische Personen mit wasserwirtschaftlichen oder umweltrelevanten Aufgaben.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung
Dieses Förderprogramm richtet sich an Gebietskörperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen, die Aufgaben im Bereich der Wasserwirtschaft oder Umwelt wahrnehmen. Die geförderten Vorhaben müssen in Niedersachsen umgesetzt werden und zielen auf die Verbesserung der Gewässerqualität von Seen und Stillgewässern ab, um den ökologischen Zustand zu verbessern und das natürliche Erbe zu erhalten.
Was wird gefördert: Projekte und Maßnahmen zur Seenentwicklung
Das Förderprogramm unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen zur Seenentwicklung, die auf die Sanierung und Restaurierung von Stillgewässern abzielen. Dies umfasst Investitionen in naturnahe Entwicklung, Reduzierung von Stoffeinträgen, Entschlammung und Verbesserung der Wasserretention. Zudem sind auch innovative Verfahren und diverse begleitende Ausgaben förderfähig, um die ökologische und chemische Gewässerqualität nachhaltig zu verbessern.
Art und Umfang der Finanzierung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung. Die Förderquote beträgt in der Regel bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben, kann aber in bestimmten Fällen bis zu 100% erreichen. Das Programm beinhaltet detaillierte Regelungen zur Anrechnung von Eigenanteilen und Sachleistungen.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme der Förderung sind spezifische Voraussetzungen zu erfüllen, die sich auf die Durchführung der Vorhaben, die Einhaltung von Umweltstandards und die finanzielle Abwicklung beziehen. Besondere Publizitätspflichten und Prüfungen sind bei Beteiligung von EU-Mitteln zu beachten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Seenentwicklung erfolgt über den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden und beinhalten eine detaillierte Erläuterung des Projekts. Die Auswahl der Projekte erfolgt nach spezifischen Kriterien, insbesondere bei ELER-finanzierten Vorhaben.
Rechtsgrundlage des Förderprogramms
Die Förderung von Vorhaben der Seenentwicklung basiert auf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben der Seenentwicklung (RL Seenentwicklung – SEE). Sie wird durch weitere Verordnungen der Europäischen Union und des Landes Niedersachsen ergänzt, die die finanzielle Beteiligung und die allgemeinen Förderbedingungen regeln.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Niedersachsen (Deutschland)
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Machbarkeitsstudie, Experimentelle Entwicklung, Umsetzung, Planung, Monitoring, Sonstige, Angewandte Forschung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Land Niedersachsen, Europäische Union
Verwaltet von:
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)