Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „Innovative Hafentechnologien II (IHATEC II)“

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Zuschuss

Das Förderprogramm „Innovative Hafentechnologien II (IHATEC II)“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) bietet Zuschüsse für Forschungsprojekte im Bereich innovativer Hafentechnologien. Es unterstützt Vorhaben zur Optimierung des Güterumschlags, der Passagierabfertigung, der Lagerhaltung sowie der IT-Sicherheit und Energieeffizienz, um die Digitalisierung und Nachhaltigkeit in Häfen voranzutreiben.

Wer wird gefördert

Das Programm „Innovative Hafentechnologien II (IHATEC II)“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) richtet sich an eine breite Palette von Organisationen und Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind und sich an Forschungsprojekten zu innovativen Hafentechnologien beteiligen möchten. Ziel ist es, die Entwicklung und Anpassung zukunftsweisender Technologien im Hafenbereich zu unterstützen und damit die maritime Wirtschaft zu stärken.

Was wird gefördert

Das Förderprogramm „Innovative Hafentechnologien II (IHATEC II)“ unterstützt gezielt innovative Einzel- und Verbundprojekte, die der Entwicklung oder Anpassung von Technologien im maritimen Sektor dienen. Die Förderung konzentriert sich auf spezifische Themenbereiche und unterschiedliche Projektphasen, von der industriellen Forschung bis hin zu Machbarkeitsstudien.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung durch das Programm „Innovative Hafentechnologien II (IHATEC II)“ erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, die einen Anteil der beihilfefähigen Kosten abdecken. Die Höhe der Förderung variiert je nach Projektart und kann durch einen KMU-Bonus zusätzlich erhöht werden. Die Projekte sind auf eine maximale Laufzeit von vier Jahren ausgelegt.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Teilnahme am Förderprogramm „Innovative Hafentechnologien II (IHATEC II)“ sind bestimmte rechtliche und operative Voraussetzungen zu erfüllen. Diese betreffen sowohl die Art der Projekte als auch die Kooperationen innerhalb von Verbundprojekten und stellen sicher, dass die geförderten Vorhaben einen signifikanten Innovationscharakter aufweisen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Förderung im Rahmen von „Innovative Hafentechnologien II (IHATEC II)“ erfolgt im Rahmen spezifischer Förderaufrufe. Interessierte müssen ihre Projektskizzen vor Beginn des Vorhabens bei dem vom BMDV beauftragten Projektträger einreichen. Der Auswahlprozess beinhaltet eine Frist für die Einreichung von Projektskizzen, die eingehalten werden muss.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm „Innovative Hafentechnologien II (IHATEC II)“ basiert auf spezifischen Förderrichtlinien, die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (heute Bundesministerium für Digitales und Verkehr) erlassen wurden. Diese Richtlinien und deren Änderungen sind die maßgeblichen Dokumente, die die Legitimation und den Rahmen des Förderprogramms definieren.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

50

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Verkehr und Logistik, Energieerzeugung und -versorgung, Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung, Softwareentwicklung, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Angewandte Forschung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Verwaltet von:

TÜV Rheinland Consulting GmbH

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