Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW – Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Baden-Württemberg fördert im Rahmen der Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW den Aufbau bedarfsgerechter Ladeinfrastruktur. Zuschüsse werden für die Anschaffung und Installation von öffentlich zugänglichen Ladestationen sowie für vorbereitende Elektroinstallationen in Wohnungseigentümergemeinschaften gewährt. Das Programm zielt darauf ab, die Elektromobilität voranzutreiben und die Emissionseinsparungen zu erhöhen.

Wer wird gefördert

Das Programm Charge@BW unterstützt eine breite Palette von Antragstellern, darunter Einzelunternehmen, Freiberufler, verschiedene Gesellschaftsformen, eingetragene Vereine, Genossenschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Förderung ist geografisch auf Baden-Württemberg beschränkt und zielt darauf ab, den Ausbau einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge voranzutreiben. Dies trägt maßgeblich zu den wirtschafts-, verkehrs- und klimapolitischen Zielen des Landes bei.

Was wird gefördert

Im Rahmen des Programms Charge@BW werden spezifische Investitionen in die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge gefördert. Dazu gehören die Anschaffung und Installation von neuer öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur sowie vorbereitende Elektroinstallationen in Wohnungseigentümergemeinschaften. Das Programm definiert klar, welche Kosten als zuwendungsfähig gelten und welche Ausgaben explizit von der Förderung ausgeschlossen sind. Die Unterstützung zielt auf die Implementierungs- und Betriebsphase von Ladeinfrastrukturprojekten ab, um deren Markteinführung und langfristige Nutzung zu gewährleisten.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm Charge@BW bietet finanzielle Unterstützung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Förderhöhe beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, wobei ein Höchstbetrag pro Ladepunkt oder Ladeplatz festgelegt ist. Zudem gibt es eine Bagatellgrenze für die Mindestfördersumme pro Vorhaben. Die geförderte Infrastruktur muss nach Fertigstellung für mindestens drei Jahre in Betrieb sein, um die nachhaltige Nutzung und Wirkung der Investition zu gewährleisten.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung durch Charge@BW zu erhalten, müssen Antragstellende diverse Auflagen erfüllen, die von technischen Spezifikationen der Ladeinfrastruktur bis hin zu Betriebsbedingungen reichen. Besondere Beachtung gilt der De-minimis-Regelung sowie der Einhaltung von IT-Sicherheits- und Datenschutzstandards. Auch Transparenz und Diskriminierungsfreiheit bei der Nutzung der Ladeinfrastruktur sind zentrale Anforderungen.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess für Charge@BW ist schriftlich und erfordert eine elektronische Einreichung bei der L-Bank. Es müssen spezifische Formulare verwendet und genaue Angaben im E-Mail-Betreff gemacht werden. Die Bearbeitung erfolgt nach dem Eingang der vollständigen Anträge und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Nach erfolgreicher Umsetzung und Ablauf der Zweckbindungsfrist ist ein Verwendungsnachweis samt Eigenerklärung einzureichen.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm Charge@BW basiert auf spezifischen Fördergrundsätzen des Landes Baden-Württemberg. Die rechtliche Legitimation und der Rahmen für die Bewilligung von Zuwendungen ergeben sich aus der Landeshaushaltsordnung und dem Landesverwaltungsverfahrensgesetz. Zudem unterliegt die Förderung den De-minimis-Regelungen der Europäischen Union und weiteren verkehrs- und energiewirtschaftlichen Verordnungen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

2.500 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.06.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Baden-Württemberg (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Verkehr und Logistik, Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Verwaltet von:

L-Bank

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