Schienengüterverkehr – Anteilige Finanzierung der Entgelte in Serviceeinrichtungen mit dem Schwerpunkt Einzelwagenverkehr

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Betreiber von Serviceeinrichtungen im Schienengüterverkehr, insbesondere des Einzelwagenverkehrs, mit einem Zuschuss. Ziel ist die anteilige Finanzierung der Entgelte für die Nutzung von Zugbildungs- und Rangiereinrichtungen. Dies soll die Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs gegenüber dem Straßengüterverkehr erhöhen und einen Beitrag zum Klimaschutzprogramm 2030 leisten.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm richtet sich an Betreiber und Nutzer von Serviceeinrichtungen im Schienengüterverkehr (SGV) in Deutschland. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des SGV, insbesondere des Einzelwagenverkehrs, zu stärken und einen Beitrag zum Klimaschutzprogramm 2030 zu leisten.

Was wird gefördert

Gefördert werden anteilige Nutzungsentgelte für spezifische Infrastrukturen im Schienengüterverkehr. Das Programm konzentriert sich auf die Unterstützung betrieblicher Kosten, die für die Abwicklung des Einzelwagenverkehrs wesentlich sind.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, dessen Höhe dynamisch anhand der verfügbaren Haushaltsmittel und der beantragten Entgelte berechnet wird. Die Förderperiode erstreckt sich über mehrere Netzfahrplanperioden.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragstellung und die Nutzung der Förderung gelten spezifische rechtliche und administrative Bedingungen. Dies umfasst unter anderem Vorgaben zur Antragsstellung, Aufbewahrungspflichten und Regelungen zur Kumulierung mit anderen Beihilfen.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess für die anteilige Finanzierung der Entgelte im Schienengüterverkehr ist klar strukturiert. Er beinhaltet die schriftliche Einreichung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde, gefolgt von einem Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren im Abrufmodus.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm ist auf klaren rechtlichen Grundlagen verankert, die seine Legitimität und die Einhaltung europäischer Beihilferegeln sicherstellen. Die maßgebliche Richtlinie wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erlassen und von der Europäischen Kommission genehmigt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 50% der beihilfefähigen Kosten; der konkrete Fördersatz wird basierend auf verfügbaren Haushaltsmitteln und beantragten Entgelten berechnet.

Förderbudget

Förderbudget:

Die im Bundeshaushalt eingestellten Bundesmittel für die Anlagenpreisförderung.

Offen bis

Offen bis:

30.11.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Verkehr und Logistik

Begünstigte

Begünstigte:

Betreiber von Serviceeinrichtungen im Schienengüterverkehr, SGV-Zugangsberechtigte

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Verwaltet von:

Eisenbahn-Bundesamt (EBA)

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