Schienengüterverkehr – Anteilige Finanzierung der Entgelte in Serviceeinrichtungen mit dem Schwerpunkt Einzelwagenverkehr
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Betreiber von Serviceeinrichtungen im Schienengüterverkehr, insbesondere des Einzelwagenverkehrs, mit einem Zuschuss. Ziel ist die anteilige Finanzierung der Entgelte für die Nutzung von Zugbildungs- und Rangiereinrichtungen. Dies soll die Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs gegenüber dem Straßengüterverkehr erhöhen und einen Beitrag zum Klimaschutzprogramm 2030 leisten.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm richtet sich an Betreiber und Nutzer von Serviceeinrichtungen im Schienengüterverkehr (SGV) in Deutschland. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des SGV, insbesondere des Einzelwagenverkehrs, zu stärken und einen Beitrag zum Klimaschutzprogramm 2030 zu leisten.
Was wird gefördert
Gefördert werden anteilige Nutzungsentgelte für spezifische Infrastrukturen im Schienengüterverkehr. Das Programm konzentriert sich auf die Unterstützung betrieblicher Kosten, die für die Abwicklung des Einzelwagenverkehrs wesentlich sind.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, dessen Höhe dynamisch anhand der verfügbaren Haushaltsmittel und der beantragten Entgelte berechnet wird. Die Förderperiode erstreckt sich über mehrere Netzfahrplanperioden.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragstellung und die Nutzung der Förderung gelten spezifische rechtliche und administrative Bedingungen. Dies umfasst unter anderem Vorgaben zur Antragsstellung, Aufbewahrungspflichten und Regelungen zur Kumulierung mit anderen Beihilfen.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess für die anteilige Finanzierung der Entgelte im Schienengüterverkehr ist klar strukturiert. Er beinhaltet die schriftliche Einreichung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde, gefolgt von einem Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren im Abrufmodus.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm ist auf klaren rechtlichen Grundlagen verankert, die seine Legitimität und die Einhaltung europäischer Beihilferegeln sicherstellen. Die maßgebliche Richtlinie wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erlassen und von der Europäischen Kommission genehmigt.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 50% der beihilfefähigen Kosten; der konkrete Fördersatz wird basierend auf verfügbaren Haushaltsmitteln und beantragten Entgelten berechnet.
Förderbudget:
Die im Bundeshaushalt eingestellten Bundesmittel für die Anlagenpreisförderung.
Offen bis:
30.11.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Deutschland
Sektoren:
Verkehr und Logistik
Begünstigte:
Betreiber von Serviceeinrichtungen im Schienengüterverkehr, SGV-Zugangsberechtigte
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Verwaltet von:
Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
Website: