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Absatzförderung der Land- und Ernährungswirtschaft (FRL AbsLE/2019)
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Die Förderrichtlinie Absatzförderung (FRL AbsLE/2019) des Freistaates Sachsen unterstützt die Land- und Ernährungswirtschaft des Landes. Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sowie der Ausbau bestehender und die Erschließung neuer Absatzmärkte. Der Fokus liegt auf gemeinschaftlichen Initiativen, aber auch auf spezifischen einzelbetrieblichen Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung und Marktpräsenz.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite

Die Förderung richtet sich an eine breite Palette von Akteuren innerhalb der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft sowie an unterstützende Einrichtungen und Organisationen. Der Fokus liegt darauf, die Wettbewerbsfähigkeit sächsischer Unternehmen zu stärken und deren Produkte auf regionalen, nationalen und internationalen Märkten zu etablieren.

Was wird gefördert: Maßnahmen und förderfähige Ausgaben

Das Programm unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen, die den Absatz sächsischer Agrar- und Lebensmittelprodukte fördern. Dies umfasst sowohl Marketing- und Präsentationsaktivitäten als auch Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Marktforschung. Der Schwerpunkt liegt auf gemeinschaftlichen Projekten, es sind aber auch Ausnahmen für Einzelunternehmen möglich.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form von Zuschüssen, die entweder als Anteilfinanzierung oder Festbetragsfinanzierung gewährt werden. Die Förderhöhe variiert je nach Art der Maßnahme und dem Status des Begünstigten, mit unterschiedlichen Fördersätzen und maximalen Zuwendungsbeträgen.

Bedingungen und Anforderungen

Die Vergabe von Zuwendungen ist an spezifische Bedingungen geknüpft, die sowohl die Art der geförderten Maßnahmen als auch die Struktur der Antragstellenden betreffen. Besondere Aufmerksamkeit gilt den EU-Beihilferegeln, insbesondere den De-minimis-Verordnungen.

Antragsverfahren

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) einzureichen. Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Rechtsgrundlage

Die Förderrichtlinie Absatzförderung basiert auf der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (FRL AbsLE/2019) und wird durch zahlreiche europäische und nationale Vorschriften ergänzt, die die Beihilfegewährung und Haushaltsführung regeln.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

100.000 Euro

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Tourismus, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft

Förderbereiche

Förderbereiche:

Markteinführung, Planung, Machbarkeitsstudie, Prozessoptimierung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Verwaltet von: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

Website: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie