Absatzförderung der Land- und Ernährungswirtschaft (FRL AbsLE/2019) Offen
Die Förderrichtlinie Absatzförderung (FRL AbsLE/2019) des Freistaates Sachsen unterstützt die Land- und Ernährungswirtschaft des Landes. Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sowie der Ausbau bestehender und die Erschließung neuer Absatzmärkte. Der Fokus liegt auf gemeinschaftlichen Initiativen, aber auch auf spezifischen einzelbetrieblichen Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung und Marktpräsenz.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite
Die Förderung richtet sich an eine breite Palette von Akteuren innerhalb der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft sowie an unterstützende Einrichtungen und Organisationen. Der Fokus liegt darauf, die Wettbewerbsfähigkeit sächsischer Unternehmen zu stärken und deren Produkte auf regionalen, nationalen und internationalen Märkten zu etablieren.
Was wird gefördert: Maßnahmen und förderfähige Ausgaben
Das Programm unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen, die den Absatz sächsischer Agrar- und Lebensmittelprodukte fördern. Dies umfasst sowohl Marketing- und Präsentationsaktivitäten als auch Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Marktforschung. Der Schwerpunkt liegt auf gemeinschaftlichen Projekten, es sind aber auch Ausnahmen für Einzelunternehmen möglich.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form von Zuschüssen, die entweder als Anteilfinanzierung oder Festbetragsfinanzierung gewährt werden. Die Förderhöhe variiert je nach Art der Maßnahme und dem Status des Begünstigten, mit unterschiedlichen Fördersätzen und maximalen Zuwendungsbeträgen.
Bedingungen und Anforderungen
Die Vergabe von Zuwendungen ist an spezifische Bedingungen geknüpft, die sowohl die Art der geförderten Maßnahmen als auch die Struktur der Antragstellenden betreffen. Besondere Aufmerksamkeit gilt den EU-Beihilferegeln, insbesondere den De-minimis-Verordnungen.
Antragsverfahren
Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) einzureichen. Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Rechtsgrundlage
Die Förderrichtlinie Absatzförderung basiert auf der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (FRL AbsLE/2019) und wird durch zahlreiche europäische und nationale Vorschriften ergänzt, die die Beihilfegewährung und Haushaltsführung regeln.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
100.000 Euro
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Tourismus, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft
Förderbereiche:
Markteinführung, Planung, Machbarkeitsstudie, Prozessoptimierung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Verwaltet von: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Website: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie