Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz
Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet zinsgünstige Darlehen für Unternehmen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft, die in Umwelt- und Verbraucherschutzmaßnahmen investieren. Das Programm unterstützt gezielt die Steigerung der Energieeffizienz, die Minderung von Emissionen und die Förderung ökologisch erzeugter Produkte, wodurch es einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit in diesen Sektoren leistet.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft in Deutschland. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind antragsberechtigt, aber auch größere Unternehmen können unter bestimmten Bedingungen gefördert werden. Ziel ist es, Investitionen zu unterstützen, die dem Umwelt- und Verbraucherschutz dienen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden vielfältige Investitionen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft, die den Umwelt- und Verbraucherschutz stärken. Dies umfasst Maßnahmen zur Energieeinsparung, Emissionsreduzierung und zur Verbesserung der Produktqualität und -vermarktung ökologisch erzeugter Produkte, sowie agrarverbundene touristische Angebote.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet zinsgünstige Darlehen und Refinanzierungen für Investitionen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Die Förderhöhe kann bis zu 10 Millionen Euro pro Unternehmen und Jahr betragen.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und Durchführung der Förderung gelten spezifische rechtliche und administrative Bedingungen, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung von Beihilferegeln und der Nachweispflichten zur Mittelverwendung. Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist unter bestimmten Umständen möglich.
Antragsverfahren
Der Antrag für das zinsgünstige Darlehen erfolgt über die Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut der Wahl des Antragstellers, die den Antrag an die Landwirtschaftliche Rentenbank weiterleitet. Beim Leasing erfolgt die Antragstellung über die Leasinggesellschaft oder die Hausbank.
Rechtsgrundlagen des Programms
Das Förderprogramm basiert auf spezifischen Programmbedingungen der Landwirtschaftlichen Rentenbank und unterliegt den einschlägigen EU-Beihilferegelungen.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
10.000.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2030
Vergabekanal:
Förderung durch indirekte Mittelverwaltung
Region:
Deutschland
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Dienstleistungssektor, Umwelt- und Klimaschutz, Erneuerbare Energien, Sonstige
Begünstigte:
Agrar-, Ernährungs- und Forstwirtschaft, agrargewerbliche Handels- und Dienstleistungsunternehmen, Ernährungshandwerk
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Prozessoptimierung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Verwaltet von:
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Website: