Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen – Agrarinvestitionsförderung (FRL-AFP) Offen
Das Saarland unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen durch die Agrarinvestitionsförderung bei Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter. Das Programm, kofinanziert durch GAK und ELER, zielt auf die Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes ab und stärkt die Wirtschaftskraft im ländlichen Raum.
Wer wird gefördert
Das Programm richtet sich an landwirtschaftliche Unternehmen im Saarland, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, Junglandwirte, Existenzgründer und Kooperationen. Ziel ist die Stärkung der Wirtschaftskraft und die Sicherung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum, unter Berücksichtigung von Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutz.
Was wird gefördert
Gefördert werden Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung, Verarbeitung oder Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte dienen und zum Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutz beitragen. Auch Diversifizierungsmaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen sind förderfähig.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm gewährt Zuschüsse für förderfähige Investitionen, wobei die maximale Förderhöhe bis zu 40% der Ausgaben bzw. 249.000 Euro pro Antrag beträgt. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 30.000 Euro und das förderfähige Gesamtinvestitionsvolumen bei maximal 3 Millionen Euro. Zusätzliche Zuschüsse gibt es für Junglandwirte und Kooperationen.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller müssen verschiedene rechtliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllen, darunter die Einhaltung von Einkommensgrenzen (Prosperitätsgrenze) und die Nachweis der beruflichen Fähigkeiten und Wirtschaftlichkeit des Vorhabens. Es gelten EU- und nationale Vorschriften sowie spezifische Richtlinien des Saarlandes.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist mehrstufig und erfordert die fristgerechte Einreichung eines vollständigen Antrags mit allen erforderlichen Unterlagen beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Die Projektauswahl erfolgt nach einem Punkteverfahren und Rangfolge.
Rechtsgrundlagen des Programms
Die Agrarinvestitionsförderung basiert auf der "Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen im Saarland (Agrarinvestitionsförderung und Diversifizierung) FRL-AFP/FID" vom 02.01.2019 und wird durch EU-Verordnungen, das GAK-Gesetz sowie nationale und saarländische Haushaltsordnungen und Verwaltungsvorschriften ergänzt und konkretisiert.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Bis zu 249.000 € pro Antrag (max. 40% der Ausgaben); bis zu 20.000 € zusätzlich für Junglandwirte; bis zu 60% für Betreuergebühren. Maximales förderfähiges Investitionsvolumen: 3.000.000 €.
Einsendeschluss:
01.01.2026
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Saarland (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Förderbereiche:
Machbarkeitsstudie, Planung, Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (Saarland), Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK), Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Verwaltet von: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, Referat A/4
Website: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz