Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM)
Der Freistaat Bayern unterstützt landwirtschaftliche Betriebe durch das Programm „Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM)“. Es bietet Zuschüsse oder jährliche Zahlungen für Investitionen und Maßnahmen, die eine nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung der Kulturlandschaft fördern. Ziel ist es, Klima-, Boden-, Wasser- und Artenschutz sowie das Tierwohl zu verbessern.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm richtet sich primär an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe in Bayern, einschließlich Gartenbau-, Sonderkultur- und Weinbaubetriebe. Auch Alm- und Weidegenossenschaften sowie Landschaftspflege- und Naturschutzverbände sind antragsberechtigt, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und ihre Flächen in Bayern liegen. Ziel ist es, freiwillige Beiträge zum Klima-, Boden-, Wasser- und Artenschutz sowie zur Pflege der Kulturlandschaft zu honorieren.
Was wird gefördert?
Gefördert werden vielfältige Maßnahmen in der Landwirtschaft, die zu einer nachhaltigen, umweltschonenden Bewirtschaftung beitragen. Dies umfasst die Umstellung auf ökologischen Landbau, spezifische Umwelt- und Klimaschutzaktivitäten sowie investive Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaft. Die Projekte decken verschiedene Reifegrade ab, von der Planung bis zur dauerhaften Umsetzung.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen oder jährlichen Zahlungen, deren Höhe stark von der spezifischen Maßnahme abhängt. Die Laufzeiten der Verpflichtungen variieren ebenfalls, um den unterschiedlichen Projektbedarfen gerecht zu werden. Doppelförderungen werden systematisch ausgeschlossen, um eine effiziente Mittelvergabe sicherzustellen.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Teilnahme am Programm gelten spezifische rechtliche, administrative und operative Bedingungen. Diese umfassen Regelungen zur Antragsstellung, die Einhaltung von Förderverpflichtungen und den Ausschluss von Doppelförderungen. Zudem sind die Vorschriften zur De-Minimis-Beihilfe und andere relevante Bestimmungen zu beachten.
Antragsverfahren
Der Antrag für Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen erfolgt primär online über das iBALIS-Serviceportal. Eine sorgfältige Dokumentation und das Einhalten festgelegter Fristen sind entscheidend für die erfolgreiche Bearbeitung. Die Auswahl und Bewilligung der Projekte basieren auf einer Prüfung der Antragsangaben und festgelegten Kontrollverfahren.
Rechtsgrundlagen
Das Förderprogramm „Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM)“ basiert auf einer umfassenden Struktur von EU-, Bundes- und Landesgesetzen sowie spezifischen Richtlinien. Diese Rechtsgrundlagen gewährleisten die Legitimität und die ordnungsgemäße Durchführung der Förderung.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft
Begünstigte:
Landwirtschaft, Gartenbau, Weinbau, Tierhaltung, Landschaftspflege
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Prozessoptimierung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Freistaat Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF), Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)
Verwaltet von:
Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF), Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG), Amt für Ländliche Entwicklung (ALE)