Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in Sachsen-Anhalt (Richtlinie AUKM)
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Landbewirtschafter mit der Richtlinie AUKM bei der Umsetzung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Dieses Programm fördert ökologische Anbauverfahren, den Erhalt der Biodiversität durch Blühstreifen und extensive Grünlandbewirtschaftung sowie Naturschutzleistungen. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der Produktionsbedingungen im Einklang mit Umwelt- und Naturschutzbelangen.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an Landwirte und ihre Zusammenschlüsse in Sachsen-Anhalt, die flächenbezogene Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen umsetzen möchten. Es zielt darauf ab, die nachhaltige Bewirtschaftung landwirtschaftlich genutzter Flächen zu fördern und damit einen Beitrag zum Umwelt- und Naturschutz sowie zur Erhaltung natürlicher Lebensräume zu leisten.
Was wird gefördert
Das Förderprogramm unterstützt eine Reihe von spezifischen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Sachsen-Anhalt. Die Förderung umfasst ökologische Anbauverfahren, die Anlage und Pflege von Blühstreifen, die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland, den Baumschnitt bei extensiven Obstbeständen sowie freiwillige Naturschutzleistungen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Projektförderung, basierend auf einer Festbetragsfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Art der Agrarumwelt- und Klimamaßnahme und der bewirtschafteten Fläche oder Anzahl der Bäume. Der Verpflichtungszeitraum beträgt grundsätzlich fünf Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, darunter allgemeine Förderkriterien wie die Selbstbewirtschaftung der Flächen und die Einhaltung von EU-weiten Standards. Zudem gibt es spezifische Verpflichtungen je nach geförderter Maßnahme und Regelungen zur Kombinierbarkeit von Maßnahmen. Besondere Auflagen gelten für die Kontrolle der Maßnahmen und die Aufbewahrung von Unterlagen.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss auf einem einheitlichen Vordruck bis zu einem vom Ministerium festgelegten Termin beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) eingereicht werden. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt grundsätzlich nach Ablauf des Bezugsjahres, ebenfalls nach Stellung eines vollständigen Auszahlungsantrags.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm „Richtlinie AUKM“ wird durch eine spezifische Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt geregelt und basiert auf einer Vielzahl von europäischen und nationalen Rechtsgrundlagen, die die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und den Naturschutz betreffen.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
850,00 €
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen-Anhalt (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Landwirtschaft
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Verwaltet von:
zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)