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Aktionsprogramm „Hilfen in Wohnungsnotfällen“
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Aktionsprogramm „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt Projekte zur Prävention und Bekämpfung von Wohnungslosigkeit. Es fördert innovative Ansätze und die Weiterentwicklung bestehender Hilfesysteme mit dem Ziel, Menschen den Zugang zu dauerhaftem Wohnraum zu sichern und ihre soziale Integration zu fördern. Das Programm zeichnet sich durch seinen Fokus auf die Weiterentwicklung der Wohnungsnotfallhilfe in die kommunale Sozial- und Wohnungspolitik aus.

Wer wird gefördert

Das Aktionsprogramm „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ unterstützt Projekte und Konzepte zur Weiterentwicklung der Wohnungsnotfallhilfe in Nordrhein-Westfalen. Antragsberechtigt sind Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie private Träger von Wohnungsnotfallhilfeprojekten, die Maßnahmen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit und zur Reintegration obdachloser Menschen umsetzen.

Was wird gefördert

Das Programm fördert Projekte und Konzepte, die sich auf Prävention, Wohnungsbeschaffung und wohnbegleitende Hilfen konzentrieren. Auch experimentelle Ansätze und Beratungsprojekte im Bereich der Wohnungsnotfallhilfe können unterstützt werden. Die Förderung bezieht sich auf projektbezogene Aufwendungen, nicht jedoch auf Bauinvestitionen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben abdecken kann. Es sind Eigenanteile von 10 bzw. 20 Prozent erforderlich. Projekte werden in der Regel für zwei, maximal drei Jahre gefördert, während Beratungsprojekte eine maximale Laufzeit von einem Jahr haben.

Bedingungen und Anforderungen

Projekte müssen auf bestehenden Strukturen aufbauen, deren Effektivität verbessern und eine gesicherte Prognose für die Verstetigung nach der Förderung bieten. Es sind strenge Anforderungen an die Konzepte der einzelnen Förderschwerpunkte sowie an die Evaluation und Berichterstattung zu erfüllen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist darauf ausgelegt, eine zügige Abwicklung zu gewährleisten. Anträge sind bis zum 31. Januar oder 31. Juli des jeweiligen Haushaltsjahres einzureichen. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Düsseldorf.

Rechtsgrundlage

Das Aktionsprogramm „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Umsetzung des Programms und die Vergabe der Fördermittel unterliegen den Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung und des Vergaberechts des Landes.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben; maximal 16.000 € für Beratungen

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.07.2025

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Menschen in Wohnungsnotlagen

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltet von: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Düsseldorf

Zusätzliche Partner: Koordinierungsgruppe (Vertreter aus Kommunen, Landschaftsverbänden, Wohnungswirtschaft, freien Trägern der Wohnungsnotfallhilfe, Ministerien, Fachverbänden, Jobcentern)

Website: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen