Förderrichtlinie Akzeleratoren EFRE 2021–2027 – FRL Akzeleratoren
Der Freistaat Sachsen unterstützt durch die Förderrichtlinie Akzeleratoren EFRE 2021–2027 den Auf- und Ausbau von Akzeleratoren sowie die Anlauffinanzierung von Start-ups. Ziel ist es, innovative Unternehmensgründungen in der Frühphase zu fördern und deren Entwicklung zur Marktreife zu beschleunigen. Das Programm trägt maßgeblich zur Stärkung des sächsischen Gründungsökosystems bei.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und Ausrichtung der Förderung
Diese Sektion erläutert, welche Akteure von der Förderung profitieren können, in welchen geografischen Gebieten das Programm aktiv ist und welche übergeordneten Ziele es verfolgt. Im Fokus stehen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als Betreiber von Akzeleratoren sowie Start-ups in ihrer Frühphase.
Was wird gefördert: Projektarten und förderfähige Aktivitäten
Dieser Abschnitt beschreibt, welche Arten von Projekten und thematische Bereiche durch das Programm gefördert werden. Es werden die zulässigen Kostenkategorien sowie die typischen Entwicklungsstadien der unterstützten Vorhaben detailliert aufgeführt.
Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Unterstützung
Dieser Abschnitt beleuchtet die Details der finanziellen Unterstützung, einschließlich der Art der Förderung, der möglichen Fördersummen und der Förderquoten sowie der maximalen Laufzeiten der Projekte. Das Programm ist in drei Module unterteilt, die unterschiedliche Förderkonditionen aufweisen.
Bedingungen und Anforderungen: Förderkriterien und Auflagen
In diesem Abschnitt werden die spezifischen Regeln und Bedingungen für Antragsteller und Begünstigte detailliert. Dies umfasst die Voraussetzungen für die Antragstellung, geltende Beihilferegeln wie die De-Minimis-Verordnung und weitere wichtige Bestimmungen, die während der Projektlaufzeit zu beachten sind.
Antragsverfahren: Schritt für Schritt zum Förderantrag
Dieser Abschnitt führt durch den Prozess der Antragstellung, von der Vorbereitung über die Einreichung bis zur Entscheidungsfindung und Kommunikation der Bewilligung. Es werden die spezifischen Abläufe für die einzelnen Module des Förderprogramms detailliert beschrieben.
Rechtsgrundlage: Gesetzliche und programmatische Verankerung
Dieser Abschnitt definiert die rechtlichen Grundlagen und offiziellen Dokumente, die das Förderprogramm autorisieren und regeln. Er identifiziert die primäre Rechtsquelle sowie alle weiteren relevanten Verordnungen und Richtlinien, die den Rahmen für die Durchführung der Förderung bilden.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
900.000 € (Modul 1), 600.000 € (Modul 2), 30.000 € (Modul 3)
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Sachsen (Deutschland)
Sektoren:
Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Umwelttechnologie, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Start-ups, Akzeleratoren
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Produktentwicklung, Markteinführung, Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Piloterprobung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Verwaltet von:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)