Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende Geschlossen
Das Modellprojekt "Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende" des Freistaats Bayern bietet Zuschüsse für die Durchführung von Alphabetisierungskursen. Es zielt darauf ab, Asylbewerbenden, Geduldeten und anerkannten Asylbewerbenden in Bayern frühzeitig Lese- und Schreibkompetenzen zu vermitteln und so ihre Integration zu fördern.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und Reichweite
Dieses Förderprogramm richtet sich an juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die Alphabetisierungskurse in Bayern anbieten. Ziel ist die Förderung von Asylbewerbenden, Geduldeten und anerkannten Asylbewerbenden mit Wohnsitz in Bayern, um deren Lese- und Schreibkompetenzen zu verbessern und die gesellschaftliche sowie berufliche Teilhabe zu ermöglichen.
Was wird gefördert: Kursinhalte und Kosten
Das Programm fördert die Durchführung von Alphabetisierungskursen, die primär auf die Vermittlung und Verbesserung der Lese- und Schreibkompetenz in der deutschen Sprache abzielen. Neben den reinen Unterrichtseinheiten können auch zusätzliche Stunden für Projektleitung und sozialpädagogische Betreuung sowie Materialkosten bezuschusst werden. Nicht förderfähig sind Kosten für die Qualifizierung des Lehrpersonals.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung. Es können maximal 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst werden, wobei ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der Projektkosten zu erbringen ist. Die Kurse können eine Dauer von 100, 200 oder 300 Unterrichtseinheiten umfassen, und der Förderzeitraum war auf das Kalenderjahr 2023 beschränkt.
Bedingungen und Anforderungen für die Förderung
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragstellende bestimmte inhaltliche und formale Bedingungen erfüllen. Dazu gehören die Vorlage eines schlüssigen Kurskonzepts, die Einhaltung einer Mindestteilnehmerzahl sowie die Qualifikation der eingesetzten Lehrkräfte. Auch die Dokumentation des Lernfortschritts und der geleisteten Stunden sind wesentliche Bestandteile der Anforderungen.
Antragsverfahren: Schritt für Schritt zum Zuschuss
Der Antrag auf Förderung muss spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Kursbeginn bei der Regierung von Niederbayern eingereicht werden. Für die Kalkulation und Abrechnung ist ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan erforderlich. Nach Beendigung des Kurses ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen.
Rechtsgrundlagen: Autorität und Vorschriften
Das Förderprogramm basiert auf den Fördereckpunkten des Modellprojekts „Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende“ vom 14. November 2022. Die Umsetzung und Verwaltung der Fördermittel unterliegen den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaats Bayern sowie den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben
Offen bis:
31.12.2023
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Sozialunternehmen
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Verwaltet von: Regierung von Niederbayern
Website: Regierung von Niederbayern