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Zuwendungen zum Schutz gegen Gefahren durch Altlasten und zur Wiedernutzung brachliegender Flächen (Altlasten-Förderrichtlinien)
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Sanierung von Altlasten und die Wiedernutzung brachliegender Flächen. Das Programm zielt darauf ab, Gefahren für Mensch und Umwelt durch Altlasten abzuwehren und die Flächen(neu-)inanspruchnahme zu reduzieren, indem es Zuschüsse für Untersuchungen und Sanierungsmaßnahmen bereitstellt. Es fördert auch die Wiedereingliederung von Flächen ins Wirtschafts- und Naturkreislauf.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Kommunen und juristische Personen des privaten Rechts mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, die Maßnahmen zur Altlastenbearbeitung und Flächenwiedernutzung in Schleswig-Holstein durchführen. Ziel ist die Abwehr von Gefahren durch Altlasten und die nachhaltige Flächenentwicklung.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen zur Untersuchung und Sanierung von altlastverdächtigen Flächen sowie des Flächenmanagements und -recyclings. Dies umfasst sowohl die Abwehr unmittelbarer Gefahren als auch Maßnahmen zur Wiedernutzung für sensiblere Zwecke, wobei bestimmte Kostenkategorien von der Förderung ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse als Anteilsfinanzierung. Die Förderquoten betragen bis zu 75 Prozent für Untersuchungs- und Flächenmanagementmaßnahmen und bis zu 50 Prozent für Sanierungs- und Flächenrecyclingmaßnahmen, wobei Bagatellgrenzen von 2.000 EUR bzw. 50.000 EUR zu beachten sind. Die Programmlaufzeit ist bis zum 30. Juni 2026 festgelegt.

Bedingungen und Voraussetzungen

Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, darunter der Nachweis der Erforderlichkeit der Maßnahmen, die Beauftragung zugelassener Sachverständiger und die vorrangige Ausschöpfung anderer Fördermittel. Die Einhaltung der De-minimis-Regelung ist bei staatlichen Beihilfen obligatorisch.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung ist in einfacher Ausfertigung beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein einzureichen. Die Bewilligung erfolgt ermessensbasiert im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Rechtliche Grundlagen

Die Altlasten-Förderrichtlinie basiert auf dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und der Landeshaushaltsordnung (LHO), wobei bei staatlichen Beihilfen die EU-De-minimis-Verordnung Anwendung findet. Die Richtlinie wurde vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung bekannt gemacht.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

maximal 75 Prozent für Untersuchungsmaßnahmen und Maßnahmen des Flächenmanagements; maximal 50 Prozent für Sanierungsmaßnahmen und Maßnahmen des Flächenrecyclings

Offen bis

Offen bis:

30.06.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Schleswig-Holstein (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz

Förderbereiche

Förderbereiche:

Machbarkeitsstudie, Angewandte Forschung, Planung, Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Verwaltet von: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Website: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur