Zurück zur Suche

Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Das Land Niedersachsen fördert ambulante Pflegeeinrichtungen in ländlichen Gebieten mit Zuschüssen. Ziel ist die strukturelle Verbesserung der Pflege durch Digitalisierung, optimierte Arbeitsbedingungen und Kooperationen, um die Verfügbarkeit von Pflegeleistungen nachhaltig zu sichern und die häusliche Pflege zu stärken.

Wer wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt ambulante Pflegeeinrichtungen in ländlichen Gebieten, die zur Stärkung der häuslichen Pflege beitragen. Die Förderung zielt darauf ab, die Verfügbarkeit von ambulanten Pflegeleistungen zu verbessern und die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte nachhaltig zu optimieren.

Was wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Projekte und Maßnahmen, die die ambulante Pflege stärken, insbesondere in den Bereichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Kooperation und Vernetzung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Digitalisierung.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Zuwendung deckt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ab, mit einem maximalen Betrag von 40.000 EUR pro Projekt und Pflegedienst pro Kalenderjahr. Kooperationsprojekte können zusätzliche Mittel erhalten.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung gelten spezifische Voraussetzungen bezüglich der Pflegestandorte, die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen sowie die Beachtung beihilferechtlicher Regelungen wie der De-minimis-Verordnung.

Antragsverfahren

Der Antrag ist schriftlich vor Projektbeginn beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie einzureichen. Die benötigten Vordrucke sind auf der Internetseite der Bewilligungsbehörde verfügbar.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf spezifischen Richtlinien des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales und wird durch relevante EU-Beihilferegelungen sowie die Landeshaushaltsordnung ergänzt.

#ambulante Pflege Niedersachsen#ländlicher Raum Pflege#Digitalisierung Pflege#Arbeitsbedingungen Pflege#Pflegeförderung Zuschuss#Pflegeeinrichtungen Niedersachsen#Vereinbarkeit Beruf Familie Pflege#KI Robotik Pflege#telepflegerische Anwendungen#Pflegestandorte#SGB XI#Gesundheitsförderung Pflege#Personalgewinnung Pflege#Kooperationsprojekte Pflege#Pflegegesetz Niedersachsen

Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

40.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.09.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Niedersachsen (ausgenommen Landeshauptstadt Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Wolfsburg, Göttingen, Hildesheim, Wilhelmshaven, Delmenhorst, Lüneburg, Celle)

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Informations- und Kommunikationstechnologie

Begünstigte

Begünstigte:

Ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste)

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Prozessoptimierung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Verwaltet von: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Website: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie