Zuwendungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 2021–2027 ist ein EU-Förderprogramm, das von Deutschland implementiert wird. Es bietet Zuschüsse für Maßnahmen zur effizienten Steuerung von Migrationsströmen, zur Stärkung des Asylsystems, zur Förderung legaler Migration und Integration sowie zur Bekämpfung irregulärer Migration. Dieses Programm zeichnet sich durch seinen Fokus auf europäische Solidarität und die Integration von Drittstaatsangehörigen aus, wobei es sich an juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts richtet.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm unterstützt Maßnahmen zur effizienten Steuerung der Migrationsströme sowie zur Bewältigung der daraus entstehenden Folgen. Es richtet sich an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts und internationale Organisationen, die Projekte mit EU-Mehrwert in Deutschland und Drittstaaten durchführen. Das übergeordnete Ziel ist die Stärkung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und die Förderung legaler Migration sowie effektiver Integration.
Was wird gefördert
Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) fördert spezifische Maßnahmen, die den Rechtsgrundlagen der Europäischen Union sowie den Förderzielen des deutschen Nationalen Programms entsprechen. Die Projekte müssen einem spezifischen Ziel des Fonds zugeordnet werden können und sich an definierte Zielgruppen richten. Die förderfähigen Ausgaben umfassen Personal-, Honorar-, Reise-, Ausrüstungs- und Immobilienkosten sowie sonstige direkte Ausgaben. Die maximale Förderdauer beträgt 36 Monate.
Art und Umfang der Finanzierung
Der AMIF bietet Zuschüsse als Projektförderung an, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung, wobei in der Regel bis zu 75% der förderfähigen Gesamtausgaben übernommen werden. Eine Erhöhung auf bis zu 90% ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die maximale Projektdauer beträgt 36 Monate.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung aus dem AMIF ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, darunter die Einhaltung der EU-Rechtsgrundlagen und deutschen Förderziele sowie das Nachweisen eines EU-Mehrwerts. Projekte dürfen keine Gewinne erzielen. Es gibt klare Vorgaben zur Antragstellung über das IT-System für die Innenfonds (ITSI), zur Projektkooperation, zur Beihilferelevanz und zur Einhaltung des Vergaberechts. Umfassende Dokumentations- und Prüfpflichten sind ebenfalls zu beachten.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess für den AMIF ist weitgehend digitalisiert und erfordert die Nutzung des IT-Systems für die Innenfonds (ITSI). Anträge sind frühzeitig einzureichen, und die Auswahl erfolgt auf Basis eines veröffentlichten Förderaufrufs und eines Bewertungssystems. Nach positiver Prüfung erfolgt die Bewilligung durch einen Zuwendungsbescheid.
Rechtsgrundlagen
Das Förderprogramm AMIF basiert auf umfassenden europäischen und nationalen Rechtsgrundlagen, die seine Ziele, Umsetzung und Verwaltung regeln. Die maßgebliche Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds 2021–2027 legt die spezifischen Bedingungen und Verfahren fest.
Ähnliche Programme
Keine ähnlichen Programme gefunden.
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
75% der förderfähigen Kosten
Einsendeschluss:
30.06.2027
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Deutschland und Drittstaaten
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Umsetzung, Politikentwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Verwaltet von:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)