Zuwendungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 2021–2027 ist ein EU-Förderprogramm, das von Deutschland implementiert wird. Es bietet Zuschüsse für Maßnahmen zur effizienten Steuerung von Migrationsströmen, zur Stärkung des Asylsystems, zur Förderung legaler Migration und Integration sowie zur Bekämpfung irregulärer Migration. Dieses Programm zeichnet sich durch seinen Fokus auf europäische Solidarität und die Integration von Drittstaatsangehörigen aus, wobei es sich an juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts richtet.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm unterstützt Maßnahmen zur effizienten Steuerung der Migrationsströme sowie zur Bewältigung der daraus entstehenden Folgen. Es richtet sich an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts und internationale Organisationen, die Projekte mit EU-Mehrwert in Deutschland und Drittstaaten durchführen. Das übergeordnete Ziel ist die Stärkung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und die Förderung legaler Migration sowie effektiver Integration.

Was wird gefördert

Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) fördert spezifische Maßnahmen, die den Rechtsgrundlagen der Europäischen Union sowie den Förderzielen des deutschen Nationalen Programms entsprechen. Die Projekte müssen einem spezifischen Ziel des Fonds zugeordnet werden können und sich an definierte Zielgruppen richten. Die förderfähigen Ausgaben umfassen Personal-, Honorar-, Reise-, Ausrüstungs- und Immobilienkosten sowie sonstige direkte Ausgaben. Die maximale Förderdauer beträgt 36 Monate.

Art und Umfang der Finanzierung

Der AMIF bietet Zuschüsse als Projektförderung an, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung, wobei in der Regel bis zu 75% der förderfähigen Gesamtausgaben übernommen werden. Eine Erhöhung auf bis zu 90% ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die maximale Projektdauer beträgt 36 Monate.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung aus dem AMIF ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, darunter die Einhaltung der EU-Rechtsgrundlagen und deutschen Förderziele sowie das Nachweisen eines EU-Mehrwerts. Projekte dürfen keine Gewinne erzielen. Es gibt klare Vorgaben zur Antragstellung über das IT-System für die Innenfonds (ITSI), zur Projektkooperation, zur Beihilferelevanz und zur Einhaltung des Vergaberechts. Umfassende Dokumentations- und Prüfpflichten sind ebenfalls zu beachten.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess für den AMIF ist weitgehend digitalisiert und erfordert die Nutzung des IT-Systems für die Innenfonds (ITSI). Anträge sind frühzeitig einzureichen, und die Auswahl erfolgt auf Basis eines veröffentlichten Förderaufrufs und eines Bewertungssystems. Nach positiver Prüfung erfolgt die Bewilligung durch einen Zuwendungsbescheid.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm AMIF basiert auf umfassenden europäischen und nationalen Rechtsgrundlagen, die seine Ziele, Umsetzung und Verwaltung regeln. Die maßgebliche Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds 2021–2027 legt die spezifischen Bedingungen und Verfahren fest.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

75% der förderfähigen Kosten

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.06.2027

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Deutschland und Drittstaaten

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Politikentwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Verwaltet von:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

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