Eingliederung von Gefangenen durch Arbeit und Qualifizierung (AQUA)

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Zuschuss

Das Land Schleswig-Holstein fördert mit dem Programm AQUA (Eingliederung von Gefangenen durch Arbeit und Qualifizierung) Maßnahmen zur schulischen und beruflichen Orientierung und Qualifizierung von Gefangenen. Das Programm unterstützt Bildungsträger dabei, jugendliche, heranwachsende und erwachsene Untersuchungs- und Strafgefangene sowie Ersatzfreiheitsstrafler auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt vorzubereiten. Ziel ist die nachhaltige berufliche Integration dieser vom Ausschluss aus dem Arbeitsmarkt bedrohten Personen nach ihrer Haftentlassung.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm AQUA des Landes Schleswig-Holstein richtet sich an Bildungsträger, die Maßnahmen zur schulischen und beruflichen Orientierung und Qualifizierung von Gefangenen durchführen. Zielgruppe sind jugendliche, heranwachsende und erwachsene Untersuchungs- und Strafgefangene sowie erwachsene Ersatzfreiheitsstrafler. Das Programm zielt darauf ab, die berufliche Eingliederung dieser Personen nach ihrer Haftentlassung zu erleichtern und ihre nachhaltige berufliche Integration zu fördern.

Was wird gefördert

Das Programm fördert gezielt Maßnahmen, die der schulischen und beruflichen Entwicklung von Gefangenen dienen, um deren Reintegration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dies umfasst verschiedene Bildungs- und Qualifizierungsaktivitäten sowie entlassungsvorbereitende Schritte.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Projektförderung. Die Höhe der Zuwendung ist abhängig von der Art des Vorhabens, eine spezifische Maximalförderhöhe ist nicht festgelegt. Die Bemessungsgrundlage sind die nachweisbaren und angemessenen zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und Durchführung der Fördermaßnahmen sind spezifische Voraussetzungen und Verpflichtungen einzuhalten. Dazu gehören die Vorlage eines detaillierten Konzepts, die Abstimmung mit dem Justizministerium sowie die Einhaltung von Budgetvorgaben und Dokumentationspflichten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Förderung von Maßnahmen zur Eingliederung von Gefangenen ist klar strukturiert. Es umfasst die Einreichung des Antrags beim Justizministerium, das Bewilligungsverfahren und die Abwicklung der Auszahlungen sowie die notwendige Nachweisführung der Mittelverwendung.

Rechtsgrundlage

Die Förderrichtlinie basiert auf verschiedenen landes- und bundesrechtlichen Bestimmungen, die die Durchführung von Maßnahmen zur Eingliederung von Gefangenen und die Vergabe öffentlicher Mittel regeln. Dies gewährleistet die rechtliche Legitimation und den Rahmen für das Förderprogramm.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2028

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Schleswig-Holstein (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Justiz und Gesundheit

Verwaltet von:

Ministerium für Justiz und Gesundheit

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