Aquakultur und Fischerei (RL AuF/2023)
Der Freistaat Sachsen bietet mit der Förderrichtlinie Aquakultur und Fischerei (RL AuF/2023) finanzielle Unterstützung für die sächsische Fischwirtschaft. Gefördert werden Maßnahmen und Investitionen, die zur Stärkung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit, Klimaanpassung, Innovation und Vermarktung beitragen. Das Programm wird durch Mittel des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFAF) kofinanziert und als Zuschuss vergeben, um Betrieben bei der notwendigen Anpassung an den Klimawandel und der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zu helfen.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung der Förderung
Diese Förderrichtlinie richtet sich an eine breite Palette von Akteuren innerhalb der sächsischen Fischwirtschaft und Aquakultur. Gefördert werden Unternehmen, Organisationen, Forschungseinrichtungen sowie öffentliche und private Rechtsträger, die ihre Vorhaben im Freistaat Sachsen umsetzen möchten. Das Programm zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit des Sektors zu stärken und an den Klimawandel anzupassen.
Was wird gefördert: Maßnahmen und förderfähige Kosten
Das Förderprogramm deckt eine breite Palette von Investitionen und Maßnahmen ab, die auf die Aquakultur, die Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen sowie die nachhaltige Entwicklung von Aquakulturgemeinschaften abzielen. Es werden sowohl produktive Investitionen als auch Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen unterstützt, wobei der Fokus auf Nachhaltigkeit und Innovation liegt. Bestimmte Ausgaben wie Betriebskosten oder der Erwerb von Arzneimitteln sind von der Förderung ausgeschlossen.
Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Parameter und Zuschusshöhen
Das Förderprogramm bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Maßnahme und Art des Begünstigten, mit einem Regelsatz von 50% der förderfähigen Ausgaben. In Ausnahmefällen, insbesondere bei Maßnahmen von kollektivem Interesse oder innovativen Aspekten, können Fördersätze von bis zu 100% erreicht werden. Die maximale Fördersumme pro Vorhaben ist auf 500.000 EUR begrenzt, bei einer Mindestausgabe von 2.000 EUR.
Bedingungen und Anforderungen: Regelungen für Antragsteller und Projekte
Für die Gewährung von Förderungen gelten spezifische Bedingungen und Voraussetzungen, die von Antragstellern und Projekten erfüllt werden müssen. Dazu gehören die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen, Transparenzanforderungen und die Berücksichtigung von Beihilferegeln wie der De-minimis-Verordnung. Projekte müssen im Freistaat Sachsen angesiedelt sein und dürfen vor Antragstellung nicht begonnen worden sein. Zudem sind Verpflichtungen zur Dauerhaftigkeit der Investitionen einzuhalten.
Antragsverfahren: Schritt für Schritt zur Förderung
Der Antrag auf Förderung wird über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) eingereicht. Die SAB informiert quartalsweise über das zur Verfügung stehende Budget und kann bei Mittelverknappung Stichtage für die Antragseinreichung bekannt geben. Die Auswahl der Maßnahmen erfolgt auf Basis nichtdiskriminierender und transparenter Auswahlkriterien, wobei förderfähige Anträge nach einem Punktesystem bewertet werden, um den Beitrag zur Erreichung der Programmziele zu priorisieren.
Rechtsgrundlagen: Autorität und Vorschriften des Förderprogramms
Die "Förderrichtlinie Aquakultur und Fischerei (FRL AuF/2023)" des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft ist die primäre Rechtsgrundlage dieses Programms. Sie basiert auf den Verordnungen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie dem deutschen Programm für den EMFAF und der De-minimis-Verordnung, um eine rechtssichere und zielgerichtete Förderung sicherzustellen. Diese Richtlinie trat mit ihrer Unterzeichnung am 20. Juni 2023 in Kraft.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
500.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Sachsen (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Erneuerbare Energien, Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Fischwirtschaft, Aquakultur, Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Umsetzung, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Planung, Politikentwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFAF)
Verwaltet von:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Zusätzliche Partner:
Sächsische Tierseuchenkasse, Lokale Fischereiaktionsgruppen (FLAG), Kommunen, öffentliche oder private wissenschaftliche oder technische Einrichtungen