Aquakultur und Fischwirtschaft – Betriebsmittel
Das Programm „Aquakultur und Fischwirtschaft – Betriebsmittel“ der Landwirtschaftlichen Rentenbank bietet Darlehen zur Finanzierung des Betriebsmittelbedarfs für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in den Bereichen Aquakultur, Fischerei sowie der Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen. Es zeichnet sich durch die Möglichkeit einer Finanzierung von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten und spezielle Zinsboni für junge Unternehmer aus.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Aquakultur und Fischwirtschaft in Deutschland, einschließlich der Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen. Auch junge Unternehmer unter 41 Jahren erhalten besondere Vorteile. Das Programm zielt darauf ab, die Finanzierung des Betriebsmittelbedarfs zu unterstützen und wettbewerbsfähige Strukturen zu entwickeln.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt die Finanzierung des Betriebsmittelbedarfs in der Aquakultur und Fischwirtschaft, wobei der Erwerb von Betriebsmitteln im Vordergrund steht. Es gibt klare Ausschlüsse für bestimmte Investitionen und Aktivitäten, die nicht förderfähig sind.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet Darlehen zur Finanzierung des Betriebsmittelbedarfs, mit einer potenziellen Deckung von bis zu 100% der förderfähigen Kosten und einem Maximalbetrag von 10 Millionen Euro pro Unternehmen und Jahr. Die Darlehenslaufzeit ist flexibel gestaltet.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen verschiedene rechtliche, beihilferechtliche und verfahrenstechnische Bedingungen beachtet werden, darunter die Einhaltung der De-minimis-Regelung und spezifische Budgetvorgaben. Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Antragsverfahren
Der Antrag für das Förderprogramm ist über die Hausbank zu stellen, wobei wichtige Unterlagen wie die Beihilfeerklärung vor Beginn des Vorhabens einzureichen sind. Die Rentenbank vergibt die Darlehen indirekt und prüft die Einhaltung der Beihilferechtlichen Vorgaben.
Rechtsgrundlage
Dieses Förderprogramm basiert auf spezifischen Programmbedingungen der Landwirtschaftlichen Rentenbank und unterliegt der EU-Verordnung über De-minimis-Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
10.000.000 €
Offen bis:
30.06.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Deutschland
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung
Begünstigte:
Aquakultur, Fischerei, Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Kommerzialisierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Verwaltet von:
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Website: