Aquakultur und Fischwirtschaft – Betriebsmittel

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Darlehen

Das Programm „Aquakultur und Fischwirtschaft – Betriebsmittel“ der Landwirtschaftlichen Rentenbank bietet Darlehen zur Finanzierung des Betriebsmittelbedarfs für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in den Bereichen Aquakultur, Fischerei sowie der Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen. Es zeichnet sich durch die Möglichkeit einer Finanzierung von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten und spezielle Zinsboni für junge Unternehmer aus.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Aquakultur und Fischwirtschaft in Deutschland, einschließlich der Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen. Auch junge Unternehmer unter 41 Jahren erhalten besondere Vorteile. Das Programm zielt darauf ab, die Finanzierung des Betriebsmittelbedarfs zu unterstützen und wettbewerbsfähige Strukturen zu entwickeln.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt die Finanzierung des Betriebsmittelbedarfs in der Aquakultur und Fischwirtschaft, wobei der Erwerb von Betriebsmitteln im Vordergrund steht. Es gibt klare Ausschlüsse für bestimmte Investitionen und Aktivitäten, die nicht förderfähig sind.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet Darlehen zur Finanzierung des Betriebsmittelbedarfs, mit einer potenziellen Deckung von bis zu 100% der förderfähigen Kosten und einem Maximalbetrag von 10 Millionen Euro pro Unternehmen und Jahr. Die Darlehenslaufzeit ist flexibel gestaltet.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen verschiedene rechtliche, beihilferechtliche und verfahrenstechnische Bedingungen beachtet werden, darunter die Einhaltung der De-minimis-Regelung und spezifische Budgetvorgaben. Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Antragsverfahren

Der Antrag für das Förderprogramm ist über die Hausbank zu stellen, wobei wichtige Unterlagen wie die Beihilfeerklärung vor Beginn des Vorhabens einzureichen sind. Die Rentenbank vergibt die Darlehen indirekt und prüft die Einhaltung der Beihilferechtlichen Vorgaben.

Rechtsgrundlage

Dieses Förderprogramm basiert auf spezifischen Programmbedingungen der Landwirtschaftlichen Rentenbank und unterliegt der EU-Verordnung über De-minimis-Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

10.000.000 €

Offen bis

Offen bis:

30.06.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung

Begünstigte

Begünstigte:

Aquakultur, Fischerei, Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kommerzialisierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Verwaltet von:

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

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