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Aufstiegs-BAföG – Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Offen

Hybrid
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Das Aufstiegs-BAföG unterstützt gezielt Fachkräfte bei ihrer beruflichen Höherqualifizierung. Es bietet eine Kombination aus Zuschüssen und Darlehen, um sowohl Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als auch den Lebensunterhalt während der Fortbildung zu finanzieren. Dieses Programm hebt sich durch die Kombination von individueller Förderung und einkommensabhängiger Unterstützung hervor, um den Zugang zu anspruchsvollen Aufstiegsfortbildungen in allen Berufsbereichen zu erleichtern.

Wer wird gefördert?

Das Aufstiegs-BAföG unterstützt gezielt Einzelpersonen, die sich beruflich weiterqualifizieren möchten. Die Förderung richtet sich an Teilnehmende an beruflichen Aufstiegsfortbildungen in Deutschland, unter bestimmten Voraussetzungen auch in anderen EU-Staaten. Ziel ist es, den Teilnehmenden finanzielle Unterstützung für Fortbildungskosten und bei Bedarf für den Lebensunterhalt zu bieten.

Was wird gefördert?

Das Aufstiegs-BAföG unterstützt berufliche Fortbildungsmaßnahmen in nahezu allen Berufsbereichen. Es werden sowohl Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als auch Materialkosten für Prüfungsstücke finanziert. Die Förderung ist auf spezifische Fortbildungsziele ausgerichtet, die zu staatlich anerkannten Abschlüssen führen.

Art und Umfang der Förderung

Das Aufstiegs-BAföG bietet eine Kombination aus Zuschüssen und Darlehen. Ein Großteil der Förderung für Fortbildungskosten und der gesamte Unterhaltsbeitrag werden als Zuschuss gewährt. Die maximale Förderdauer variiert je nach Fortbildungsform.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung unterliegt spezifischen Voraussetzungen bezüglich der Vorqualifikation der Teilnehmenden, der Qualität der Fortbildungsmaßnahme und der regelmäßigen Teilnahme. Zudem gibt es Regelungen zur Zusammenarbeit mit der KfW und zum Umgang mit anderen Förderungen.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung wird bei den in den Bundesländern zuständigen Stellen eingereicht. Die Bewilligung erfolgt durch einen öffentlich-rechtlichen Bescheid, der auch die Bedingungen für ein KfW-Darlehen enthält.

Rechtsgrundlage

Das Aufstiegs-BAföG basiert auf dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) und wird durch weitere relevante Abschnitte des Sozialgesetzbuches ergänzt. Diese Rechtsgrundlagen definieren die Förderbedingungen, den Umfang der Leistungen und die Zuständigkeiten.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

15.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Deutschland (EU-Mitgliedstaaten)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Einzelpersonen, die eine berufliche Aufstiegsfortbildung absolvieren

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Produktentwicklung, Prozessoptimierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: National

Finanzierende Stelle: Bund, Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Verwaltet von: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), zuständige Stellen in den einzelnen Bundesländern

Website: Förderämter und Beratung