Aufstiegsbonus (Meisterbonus)

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Der Aufstiegsbonus, auch bekannt als Meisterbonus, ist ein Förderprogramm des Saarlandes. Es gewährt einen Zuschuss von 1.000 Euro an Personen, die eine Meister- oder gleichwertige Fortbildungsprüfung in gewerblich-technischen, kaufmännischen oder landwirtschaftlichen Berufen erfolgreich abgeschlossen haben. Ziel ist es, die berufliche Weiterbildung zu honorieren und die Fachkräftebasis im Saarland zu stärken.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung

Der Aufstiegsbonus (Meisterbonus) im Saarland richtet sich an Absolventinnen und Absolventen spezifischer beruflicher Fortbildungen. Das Programm fördert Personen, die ihre Meisterprüfung oder eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung erfolgreich abgelegt haben, insbesondere in gewerblich-technischen, kaufmännischen oder landwirtschaftlichen Berufen. Ziel ist es, die berufliche Weiterbildung zu stärken und die Anzahl qualifizierter Fachkräfte im Saarland zu erhöhen.

Was wird gefördert: Förderfähige Bereiche und Qualifikationen

Das Förderprogramm konzentriert sich auf die finanzielle Anerkennung von erfolgreich abgeschlossenen Fortbildungen in spezifischen Berufsfeldern. Es werden Qualifikationen gefördert, die eine Aufstiegsfortbildung darstellen und eine bestimmte Bildungsstufe erreichen. Der Fokus liegt dabei auf der Stärkung der individuellen beruflichen Qualifikation.

Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Unterstützung

Der Aufstiegsbonus gewährt eine direkte finanzielle Unterstützung in Form eines Festbetrags für erfolgreich abgelegte Prüfungen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, der die berufliche Leistung anerkennt.

Bedingungen und Anforderungen: Förderrichtlinien

Für die Inanspruchnahme des Aufstiegsbonus müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, die sich auf den Abschluss der Fortbildung, den Prüfungsort und den Wohnsitz oder Beschäftigungsort beziehen. Die Förderung ist eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch, die im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und nach pflichtgemäßem Ermessen der Bewilligungsbehörde gewährt wird.

Antragsverfahren: Ablauf und Fristen

Der Antrag auf den Aufstiegsbonus muss schriftlich innerhalb einer bestimmten Frist bei der zuständigen Kammer oder Fachschule eingereicht werden. Die Bearbeitung und Bewilligung erfolgt durch diese Stellen, die auch die Auszahlung des Bonus vornehmen.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm des Aufstiegsbonus ist durch eine spezifische Richtlinie des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie legitimiert und wird auf Basis der Landeshaushaltsordnung verwaltet.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

1.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Saarland (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Dienstleistungssektor, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Verwaltet von:

Handwerkskammer des Saarlandes, Industrie- und Handelskammer des Saarlandes, Landwirtschaftskammer für das Saarland, BFW Saarland GmbH, Festo Lernzentrum Saar GmbH, Akademie für Betriebs- und Unternehmensführung (ABU)

Website:

Aufstiegsbonus

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