Förderung von Aus- und Weiterbildungszentren im Rheinischen Revier und Nördlichen Ruhrgebiet (RL AWBZ) Offen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Träger von Einrichtungen der beruflichen Bildung im Rheinischen Revier und im nördlichen Ruhrgebiet. Das Programm „Förderung von Aus- und Weiterbildungszentren (RL AWBZ)“ vergibt Zuschüsse für Investitionen in Gebäude und Ausstattung, um den Strukturwandel zu fördern und die berufliche Bildung zukunftsorientiert auszurichten. Projekte müssen dem staatlichen Bildungsauftrag dienen und einen Beitrag zur sozioökonomischen Transformation leisten.
Wer wird gefördert
Das Programm richtet sich an Träger von Einrichtungen der beruflichen und akademischen Bildung in spezifischen Regionen Nordrhein-Westfalens. Die Förderung unterstützt Projekte, die einen Beitrag zum Strukturwandel leisten und deren Bildungsangebote dem staatlichen Bildungsauftrag unterliegen sowie diskriminierungsfrei zugänglich sind.
Was wird gefördert
Das Programm fördert Investitionen in die Infrastruktur von Aus- und Weiterbildungszentren, die der beruflichen und akademischen Bildung dienen. Dies umfasst die Modernisierung von Lehr-/Lernräumen, energetische Sanierungen und Neubauten, um die Bildungseinrichtungen an die aktuellen technologischen und wirtschaftlichen Anforderungen anzupassen. Es werden auch Ausgaben für Internate sowie Freianlagen und Verkehrsflächen gefördert, sofern sie für den Betrieb der förderfähigen Einrichtungen notwendig sind.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projekt- und Anteilsfinanzierung gewährt. Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, wobei die Gesamtausgaben mindestens 200.000 Euro betragen müssen. Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2029.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung müssen verschiedene Bedingungen erfüllt werden, darunter der Nachweis des Beitrags zum regionalen Strukturwandel und die bedarfsgerechte Planung der Infrastrukturinvestitionen. Die geförderte Infrastruktur muss primär für berufliche Erstausbildung, geregelte berufliche Fort- und Weiterbildung sowie Berufsvorbereitung genutzt werden und für alle Interessenten diskriminierungsfrei zugänglich sein.
Antragsverfahren
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens über das EFRE.NRW.online-Portal oder schriftlich bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Die Prüfung erfolgt durch die Bewilligungsbehörden, die fachliche Einschätzung durch die zuständigen Landesressorts.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Aus- und Weiterbildungszentren im Rheinischen Revier und Nördlichen Ruhrgebiet (RL AWBZ). Es wird durch verschiedene europäische und landesspezifische Verordnungen und Richtlinien ergänzt, die die finanzielle Abwicklung und die europäischen Kohäsionspolitik-Ziele sicherstellen.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
bis zu 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben bei einem Minimum von 200.000 €
Einsendeschluss:
31.12.2024, 31.12.2025
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft-Kreis, Kreis Düren, Kreis Heinsberg, Städteregion Aachen, Stadt Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen), Stadt Bottrop, Stadt Dorsten, Stadt Gladbeck, Stadt Marl (Nordrhein-Westfalen)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Bauwesen und Baustoffe, Erneuerbare Energien, Informations- und Kommunikationstechnologie
Begünstigte:
Aus- und Weiterbildung, Infrastruktur, Regionalförderung
Förderbereiche:
Infrastruktur, Umsetzung, Prozessoptimierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltet von: Bezirksregierung Düsseldorf, Bezirksregierung Münster