Förderung der Berufsausbildung benachteiligter Jugendlicher im Rahmen des Hamburger Ausbildungsprogramms (HAP) und der Jugendberufshilfe (JBH)
Das Hamburger Ausbildungsprogramm (HAP) und die Jugendberufshilfe (JBH) fördern Bildungsträger, die benachteiligte Jugendliche bei ihrer Berufsausbildung in Hamburg unterstützen. Ziel ist es, diesen jungen Menschen einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss und die Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen, insbesondere wenn sie auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Ausbildungsplätze finden konnten. Das Programm bietet Zuschüsse für begleitete betriebliche sowie außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung
Das Förderprogramm des Landes Hamburg richtet sich an Bildungsträger, die benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene in anerkannten Ausbildungsberufen unterstützen. Die Förderung zielt darauf ab, diesen jungen Menschen den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen und sie in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Voraussetzung ist, dass die Ausbildungsplätze ausschließlich Hamburger Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Verfügung stehen, die ihren Erstwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Hamburg haben und trotz intensiver Bemühungen keinen Ausbildungsplatz finden konnten.
Was wird gefördert: Art der Maßnahmen und Zielbereiche
Die Förderung konzentriert sich auf trägergestützte betriebliche und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen in anerkannten Ausbildungsberufen. Ziel ist die erfolgreiche Integration der Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt durch den Abschluss ihrer Ausbildung.
Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Aspekte und Dauer
Das Programm bietet eine Zuschussförderung in Form von monatlichen Festbeträgen pro Teilnehmer, um Bildungsträger bei der Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen für benachteiligte Jugendliche zu unterstützen. Die Förderung ist bis Ende 2030 verfügbar.
Bedingungen und Anforderungen: Rechtliche und administrative Vorgaben
Für die Förderung gelten spezifische Bedingungen hinsichtlich der Antragsberechtigung, der Durchführung der Maßnahmen, der Verwendungsnachweise und der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Eine Doppelförderung aus anderen öffentlichen Mitteln ist ausgeschlossen.
Antragsverfahren: Ablauf und Auswahl
Das Antragsverfahren erfolgt jährlich bis zum 1. Februar bei der Behörde für Schule und Berufsbildung. Die Auswahl der Anträge basiert auf einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und einer Rangfolge, die Kriterien wie Konzept, Arbeitsmarktrelevanz und Wirtschaftlichkeit berücksichtigt. Die Besetzung der Ausbildungsplätze erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Jugendberufsagentur Hamburg.
Rechtsgrundlage: Autorisierung und Governance
Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie zur Förderung der Berufsausbildung benachteiligter Jugendlicher im Rahmen des Hamburger Ausbildungsprogramms (HAP) und der Jugendberufshilfe (JBH) vom 22. Juni 2018. Diese Richtlinie legt die Bedingungen und Ziele der Förderung fest und ist bis zum 31. Dezember 2030 gültig.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der tatsächlichen Teilnehmenden pro Monat und nach den bewilligten Plätzen.
Einsendeschluss:
01.02.2026
Offen bis:
31.12.2030
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Hamburg (Germany)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Freie und Hansestadt Hamburg
Verwaltet von:
Behörde für Schule und Berufsbildung, Sekretariat für Kooperation der KWB
Zusätzliche Partner:
Jugendberufsagentur Hamburg, Handelskammer Hamburg, Handwerkskammer Hamburg
Website: