AusbildungWeltweit – Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Förderprogramm „AusbildungWeltweit“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt weltweit und praxisorientierte Auslandspraktika von Auszubildenden sowie Auslandsaufenthalte von Ausbilderinnen und Ausbildern. Es ergänzt das europäische Bildungsprogramm Erasmus+ und ermöglicht Lernaufenthalte in Ländern, die nicht von Erasmus+ abgedeckt sind. Ziel ist es, die internationale Berufskompetenz zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu fördern.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm „AusbildungWeltweit“ richtet sich an juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts, sonstige Ausbildungsbetriebe sowie berufliche Schulen in Deutschland. Es unterstützt Projekte, die Auslandsaufenthalte von Auszubildenden und Bildungspersonal ermöglichen, um deren internationale Berufskompetenz zu verbessern und die globale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu stärken.

Was wird gefördert

Das Programm „AusbildungWeltweit“ unterstützt Projekte, die die Mobilität von Auszubildenden und Ausbildungspersonal im Rahmen der beruflichen Bildung ermöglichen. Es fördert Lernaufenthalte und vorbereitende Besuche und deckt dabei spezifische Kostenkategorien ab, schließt aber Personalausgaben aus. Die Projekte können über einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten umgesetzt werden.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm „AusbildungWeltweit“ bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Deckung spezifischer Kostenarten, die im Zusammenhang mit internationalen Mobilitäten im Bereich der Berufsbildung entstehen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Pauschalsätzen, die auf Faktoren wie Zielgruppe, Land und Dauer des Aufenthalts basieren. Die Projekte können über einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten durchgeführt werden.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung durch „AusbildungWeltweit“ zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte rechtliche und organisatorische Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören der Sitz in Deutschland, die Vorlage eines „Letter of Intent“ von Partnereinrichtungen sowie die Einhaltung von Qualitätsverpflichtungen und datenschutzrechtlichen Vorgaben. Die Zusammenarbeit mit der Bewilligungsbehörde und die Beachtung von Reisewarnungen sind ebenfalls verpflichtend.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für „AusbildungWeltweit“ erfolgt elektronisch über die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Antragsfristen werden auf der Programmwebseite bekannt gegeben. Die Bewertung der eingereichten Anträge erfolgt in einer formalen und einer fachlichen Prüfung, die die Relevanz des Vorhabens, die Qualität der Durchführung und die erwartete Wirkung berücksichtigen.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm „AusbildungWeltweit“ basiert auf spezifischen Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Die rechtliche Basis stellt die Richtlinie zur Förderung der internationalen Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbilderinnen und Ausbildern dar, ergänzt durch allgemeine Haushalts- und Verwaltungsbestimmungen des Bundes.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Offen bis

Offen bis:

31.12.2028

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Weltweit, ausgenommen Erasmus+ Länder

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung

Begünstigte

Begünstigte:

Berufliche Bildung, Ausbildung, Weiterbildung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Planung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Verwaltet von:

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB)

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