Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Ausbildungsplatzförderung Offen
Das Land Hessen fördert mit der „Förderrichtlinie Berufliche Bildung“ vielfältige Maßnahmen zur Stärkung der Ausbildung und Qualifizierung. Das Programm unterstützt Unternehmen bei der Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für Personen mit erschwerten Startvoraussetzungen sowie überbetriebliche Lehrgänge, Aufstiegsqualifizierungen und innovative Bildungsprojekte. Ziel ist die Sicherung von Fachkräften und die Verbesserung der beruflichen Bildung im Land.
Wer wird gefördert
Diese Förderrichtlinie unterstützt eine breite Palette von Akteuren in Hessen, die sich der beruflichen Bildung widmen. Hauptsächlich werden Unternehmen und Bildungsträger gefördert, die Ausbildungsplätze bereitstellen oder Qualifizierungsmaßnahmen anbieten. Die Programme zielen darauf ab, den hessischen Arbeitsmarkt zu stärken und benachteiligten Personen den Zugang zu qualifizierter Ausbildung zu ermöglichen.
Was wird gefördert
Die hessische Förderrichtlinie für berufliche Bildung unterstützt vielfältige Maßnahmen von der Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für benachteiligte Gruppen über überbetriebliche Lehrgänge bis hin zu Aufstiegsqualifizierungen und innovativen Bildungsprojekten. Ziel ist es, die Qualität und Zugänglichkeit der beruflichen Ausbildung in Hessen zu verbessern.
Art und Umfang der Finanzierung
Das Land Hessen stellt im Rahmen dieser Richtlinie nicht rückzahlbare Zuschüsse für diverse Maßnahmen der beruflichen Bildung bereit. Die Förderhöhe und -dauer variieren stark je nach spezifischem Programm, von Pauschalen für die Ausbildungsvergütung über prozentuale Anteile an Lehrgangskosten bis hin zu festen Prämien. Die jeweiligen Bedingungen sind detailliert in den einzelnen Programmbeschreibungen festgelegt.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung unterliegt spezifischen rechtlichen und administrativen Voraussetzungen, die von Antragstellern und Zuwendungsempfängern einzuhalten sind. Dazu gehören Anforderungen an den Antragsprozess, die Einhaltung von Beihilferegelungen und die korrekte Mittelverwendung. Bestimmte Ausnahmeregelungen oder Bedingungen können je nach spezifischem Förderprogramm gelten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die verschiedenen Programme der Förderrichtlinie Berufliche Bildung erfordert grundsätzlich einen schriftlichen Antrag vor Vorhabenbeginn. Die Einreichung erfolgt je nach Programm bei der WIBank oder dem Regierungspräsidium Kassel. Für spezifische Programme wie die Aufstiegsprämie gelten besondere Fristen nach dem Prüfungszeugnis.
Rechtsgrundlage
Die Förderrichtlinie Berufliche Bildung basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Hessen und wird durch eine Reihe bundes- und landesrechtlicher Vorschriften ergänzt. Dies stellt die rechtliche Verankerung und Konformität mit geltenden Beihilferegelungen sicher.
Übersicht der Förderung
Offen bis:
30.06.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Hessen (Germany)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Umsetzung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Verwaltet von: Regierungspräsidium Kassel, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Website: Regierungspräsidium Kassel