Förderung von Ausbildungsverbünden

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Niedersachsen unterstützt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Projekte von Ausbildungsverbünden, die in Partnerschaft mit Betrieben Ausbildung im Verbund durchführen. Antragsberechtigte können unter bestimmten Voraussetzungen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Bildungs- und Beratungspersonal, Vergütungen und eine Restkostenpauschale erhalten, um die Qualität und Zugänglichkeit der Berufsausbildung zu stärken.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung

Das Förderprogramm unterstützt juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften, die in Partnerschaft mit Betrieben Ausbildungsverbünde in Niedersachsen realisieren. Ziel ist es, den Zugang zu dualen und vollschulischen Berufsausbildungen zu verbessern, insbesondere für Bewerber mit besonderem Förderbedarf oder Zuwanderungsgeschichte, und die Qualität sowie das Potenzial der betrieblichen Ausbildung zu stärken.

Was wird gefördert: Projektinhalte und förderfähige Kosten

Das Programm unterstützt die Durchführung von Verbundausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen gemäß Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung, Seearbeitsgesetz oder Pflegeberufegesetz. Gefördert werden spezifische Ausgaben für Bildungs- und Beratungspersonal, Vergütungen sowie eine Restkostenpauschale. Projekte, die bereits durch andere öffentliche Programme finanziert werden, sind von dieser Förderung ausgeschlossen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und variiert je nach Programmgebiet zwischen 40% und 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Projekte haben in der Regel eine Laufzeit von 42 Monaten. Die Höhe der Zuwendung und die Möglichkeit der Kofinanzierung durch Landesmittel sind an regionale Bedarfe und spezifische Zielgruppen geknüpft.

Bedingungen und Anforderungen für Ausbildungsverbünde

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller eine gesicherte Gesamtfinanzierung nachweisen, das Verbundmodell detailliert beschreiben und bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Darüber hinaus müssen die Ausbildungsinhalte der jeweiligen Ausbildungsberufe im Verbund abgedeckt werden können. Die Einhaltung von EU-Grundrechten, Gleichstellung und Nachhaltigkeit ist ebenfalls verpflichtend.

Antragsverfahren: Schritt für Schritt zur Förderung

Der Antrag für die Förderung von Ausbildungsverbünden ist vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) einzureichen. Die Bewilligungsstelle stellt alle notwendigen Informationen und Vordrucke online bereit und entscheidet über die Zuwendungen im Rahmen ihres Ermessens und der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtliche Grundlagen und Verordnungen

Das Förderprogramm „Förderung von Ausbildungsverbünden“ basiert auf den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Ausbildungsverbünden (RL Ausbildungsverbünde) und wird durch Mittel des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) sowie des Landes Niedersachsen finanziert. Es unterliegt verschiedenen EU-Verordnungen und nationalen Verwaltungsvorschriften.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Niedersachsen (Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen, Verden und übriges Landesgebiet)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung

Begünstigte

Begünstigte:

Ausbildungsverbünde

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Kultusministerium

Verwaltet von:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

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