Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern
Die Bürgschaftsbank Bayern unterstützt Unternehmen und Freiberufler, die Kredite für Investitionen oder Betriebsmittel benötigen, aber keine ausreichenden Sicherheiten vorweisen können. Das Programm bietet Ausfallbürgschaften an, um das Kreditrisiko zu mindern und so Finanzierungen in den Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Gartenbau in Bayern zu ermöglichen. Ziel ist es, den Zugang zu Finanzierungen für den Mittelstand zu erleichtern und somit die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie freiberuflich Tätige und Existenzgründer in Bayern. Ziel ist die Absicherung von Krediten für wirtschaftlich sinnvolle Vorhaben, wenn nicht ausreichend eigene Sicherheiten zur Verfügung stehen. Die Förderung konzentriert sich auf Betriebe in den Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Gartenbau mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Bayern.
Was wird gefördert
Die Bürgschaftsbank Bayern unterstützt eine Vielzahl von Vorhaben, darunter Investitionen, Betriebsübernahmen und die Deckung des Betriebsmittelbedarfs. Die Förderung ist auf spezifische Sektoren ausgerichtet und deckt eine breite Palette an Entwicklungsstadien von Projekten ab. Ausgeschlossen sind jedoch bestimmte Kreditarten und Vergnügungsbetriebe.
Art und Umfang der Finanzierung
Das Programm bietet Ausfall- und Höchstbetragsbürgschaften zur Absicherung von Krediten. Die Bürgschaftshöhe kann bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags betragen, mit einer Obergrenze von 1,25 Millionen Euro. Für Betriebsmittelkredite liegt die Bürgschaftsquote bei maximal 70 Prozent. Es existieren zudem spezielle Programme für kleinere Bürgschaften mit vereinfachten Verfahren.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Bürgschaft zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit des Vorhabens und die Stellung maximaler Sicherheiten. Das Programm unterliegt den beihilferechtlichen Vorgaben der EU. Es gibt zudem detaillierte Pflichten für Kreditnehmer und Hausbanken hinsichtlich Informationsbereitstellung, Prüfungen und Sicherheitenverwaltung.
Antragsverfahren
Der Antrag auf eine Ausfallbürgschaft wird gemeinsam mit der Hausbank gestellt und von dieser an die Bürgschaftsbank Bayern weitergeleitet. Für kleinere Bürgschaften gibt es vereinfachte und digitalisierte Verfahren, die eine schnellere Bearbeitung ermöglichen. Die Auswahl erfolgt nach Prüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit und der Vereinbarkeit mit den Zielen der Wirtschaftsförderung.
Rechtsgrundlage
Die Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern basieren auf den Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit) der deutschen Bürgschaftsbanken. Das Programm unterliegt zudem den beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Kommission und nationalen Regelungen wie dem Kreditwesengesetz.
Ähnliche Programme
Keine ähnlichen Programme gefunden.
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
1.250.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern (Deutschland)
Sektoren:
Dienstleistungssektor, Tourismus, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Sonstige
Begünstigte:
Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe, Gartenbau
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Prozessoptimierung, Umsetzung, Skalierung, Markteinführung, Kommerzialisierung, Planung, Dienstleistungserbringung, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bürgschaftsbank Bayern GmbH
Verwaltet von:
Bürgschaftsbank Bayern GmbH
Zusätzliche Partner:
Bund und Land
Website: