Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Garantie

Die Bürgschaftsbank Bayern unterstützt Unternehmen und Freiberufler, die Kredite für Investitionen oder Betriebsmittel benötigen, aber keine ausreichenden Sicherheiten vorweisen können. Das Programm bietet Ausfallbürgschaften an, um das Kreditrisiko zu mindern und so Finanzierungen in den Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Gartenbau in Bayern zu ermöglichen. Ziel ist es, den Zugang zu Finanzierungen für den Mittelstand zu erleichtern und somit die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie freiberuflich Tätige und Existenzgründer in Bayern. Ziel ist die Absicherung von Krediten für wirtschaftlich sinnvolle Vorhaben, wenn nicht ausreichend eigene Sicherheiten zur Verfügung stehen. Die Förderung konzentriert sich auf Betriebe in den Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Gartenbau mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Bayern.

Was wird gefördert

Die Bürgschaftsbank Bayern unterstützt eine Vielzahl von Vorhaben, darunter Investitionen, Betriebsübernahmen und die Deckung des Betriebsmittelbedarfs. Die Förderung ist auf spezifische Sektoren ausgerichtet und deckt eine breite Palette an Entwicklungsstadien von Projekten ab. Ausgeschlossen sind jedoch bestimmte Kreditarten und Vergnügungsbetriebe.

Art und Umfang der Finanzierung

Das Programm bietet Ausfall- und Höchstbetragsbürgschaften zur Absicherung von Krediten. Die Bürgschaftshöhe kann bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags betragen, mit einer Obergrenze von 1,25 Millionen Euro. Für Betriebsmittelkredite liegt die Bürgschaftsquote bei maximal 70 Prozent. Es existieren zudem spezielle Programme für kleinere Bürgschaften mit vereinfachten Verfahren.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Bürgschaft zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit des Vorhabens und die Stellung maximaler Sicherheiten. Das Programm unterliegt den beihilferechtlichen Vorgaben der EU. Es gibt zudem detaillierte Pflichten für Kreditnehmer und Hausbanken hinsichtlich Informationsbereitstellung, Prüfungen und Sicherheitenverwaltung.

Antragsverfahren

Der Antrag auf eine Ausfallbürgschaft wird gemeinsam mit der Hausbank gestellt und von dieser an die Bürgschaftsbank Bayern weitergeleitet. Für kleinere Bürgschaften gibt es vereinfachte und digitalisierte Verfahren, die eine schnellere Bearbeitung ermöglichen. Die Auswahl erfolgt nach Prüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit und der Vereinbarkeit mit den Zielen der Wirtschaftsförderung.

Rechtsgrundlage

Die Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern basieren auf den Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit) der deutschen Bürgschaftsbanken. Das Programm unterliegt zudem den beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Kommission und nationalen Regelungen wie dem Kreditwesengesetz.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

1.250.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Tourismus, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe, Gartenbau

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Prozessoptimierung, Umsetzung, Skalierung, Markteinführung, Kommerzialisierung, Planung, Dienstleistungserbringung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bürgschaftsbank Bayern GmbH

Verwaltet von:

Bürgschaftsbank Bayern GmbH

Zusätzliche Partner:

Bund und Land

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