Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz – Bürgschaft Classic Offen
Das Programm „Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz – Bürgschaft Classic“ hilft gewerblichen Unternehmen und Freiberuflern in Rheinland-Pfalz, die Finanzierungen für wichtige Vorhaben nicht durch ausreichende Sicherheiten absichern können. Es ermöglicht die Übernahme von Bürgschaften bis zu 2 Millionen Euro, die bis zu 80 Prozent der Kreditsumme abdecken und somit den Zugang zu Bankkrediten erleichtern. Die Beantragung erfolgt stets in Zusammenarbeit mit der Hausbank.
Wer wird gefördert?
Die Förderung durch die Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz richtet sich an gewerbliche Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer. Wesentliche Voraussetzung ist der Unternehmenssitz oder eine Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz sowie die Erfüllung der KMU-Kriterien der EU. Das Programm zielt darauf ab, fehlende oder unzureichende Kreditsicherheiten zu ersetzen und somit den Zugang zu notwendigen Finanzierungen zu ermöglichen.
Was wird gefördert?
Die Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz können für eine Vielzahl von Vorhaben genutzt werden, die der Existenzgründung, Unternehmensentwicklung und -stärkung dienen. Dies umfasst Investitionen, Betriebsmittelfinanzierungen, sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte in allen Branchen. Ausgeschlossen sind jedoch Sanierungskredite und Umschuldungen.
Art und Umfang der Förderung
Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz bietet Ausfall- und Höchstbetragsbürgschaften zur Absicherung von Krediten. Die Bürgschaftshöhe kann bis zu 2 Millionen Euro betragen und deckt bis zu 80 Prozent der Kreditsumme ab. Für höhere Bürgschaftsbeträge ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zuständig.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und Durchführung der Bürgschaft sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen, darunter die Antragstellung über eine Hausbank und die Bereitstellung banküblicher Sicherheiten. Es gelten zudem beihilferechtliche Vorgaben der EU. Es werden keine Bürgschaften für Sanierungs- oder Umschuldungskredite übernommen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut. Diese leiten den Antrag an die Bürgschaftsbank weiter. Es ist auch eine digitale Antragstellung möglich, wobei die Hausbank für die Einhaltung der Formvorschriften verantwortlich ist.
Rechtsgrundlage
Die Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz basieren auf den Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit) der deutschen Bürgschaftsbanken. Diese Regelungen gewährleisten die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben der Europäischen Kommission und sind von Bund und Land rückverbürgt.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
2.000.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Rheinland-Pfalz (Germany)
Förderbereiche:
Machbarkeitsstudie, Produktentwicklung, Markteinführung, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Infrastruktur, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH
Verwaltet von: Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH
Zusätzliche Partner: Bund (Rückbürgschaft), Land Rheinland-Pfalz (Rückbürgschaft)
Website: Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz