Azubi transfer – Ausbildung fortsetzen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt mittelständische Unternehmen mit dem Programm „Azubi transfer – Ausbildung fortsetzen“. Dieses Prämienprogramm bietet einen einmaligen Zuschuss, wenn Unternehmen Auszubildende übernehmen, deren Ausbildungsvertrag beim vorherigen Betrieb aus besonderen Gründen wie Insolvenz oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten vorzeitig beendet wurde, um die Fortsetzung der beruflichen Ausbildung zu sichern.
Wer wird gefördert: Azubi Transfer BW
Das Programm „Azubi transfer – Ausbildung fortsetzen“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Baden-Württemberg dabei, Auszubildende zu übernehmen, deren Ausbildungsvertrag im bisherigen Betrieb aufgrund spezifischer Schwierigkeiten vorzeitig beendet wurde. Ziel ist die Sicherung der beruflichen Ausbildung der Jugendlichen.
Was wird gefördert: Azubi Transfer BW
Das Programm fördert die Übernahme von Auszubildenden, deren vorheriges Ausbildungsverhältnis unter spezifischen Umständen beendet wurde. Die Unterstützung erfolgt als einmaliger Zuschuss.
Art und Umfang der Förderung: Azubi Transfer BW
Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss in Form einer Prämie. Es handelt sich um eine Festbetragsfinanzierung pro übernommener Auszubildender oder überlassenem Auszubildenden.
Bedingungen und Anforderungen: Azubi Transfer BW
Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen bestimmte rechtliche und verfahrenstechnische Voraussetzungen erfüllt sein, einschließlich der Einhaltung von Fristen und der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.
Antragsverfahren: Azubi Transfer BW
Der Antrag für das Programm „Azubi transfer – Ausbildung fortsetzen“ muss schriftlich oder online innerhalb von drei Monaten nach Übernahme der Auszubildenden beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg eingereicht werden. Die Entscheidung erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen, die Auszahlung nach Vorlage des Verwendungsnachweises.
Rechtliche Grundlagen und Hinweise
Das Prämienprogramm „Azubi transfer – Ausbildung fortsetzen“ basiert auf dem Gesetz zur Mittelstandsförderung und ist an spezifische haushaltsrechtliche Bestimmungen gebunden. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung, und es werden wichtige Hinweise zum Datenschutz und zu Subventionsbetrug gegeben.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
1.200 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Baden-Württemberg (Germany)
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Verwaltet von:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Referat 22 Berufliche Ausbildung