Übernahme und Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben Offen
Das Land Niedersachsen unterstützt gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Betriebe, die Auszubildende aus Insolvenzbetrieben oder aus Betrieben, die stillgelegt werden, übernehmen. Ziel ist es, diesen Auszubildenden den Abschluss ihrer begonnenen Ausbildung zu ermöglichen und übernehmenden Betrieben die Sicherung des Fachkräftenachwuchses zu erleichtern. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Ausbildungsvergütung.
Wer wird gefördert
Dieser Abschnitt umreißt die Förderberechtigung für das Programm "Übernahme und Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben". Es werden die Arten von Organisationen und Einzelpersonen dargelegt, die einen Antrag stellen können, die erforderliche geografische Verortung innerhalb Niedersachsens sowie das übergeordnete Ziel der Förderung: die Sicherstellung der Berufsausbildung für Auszubildende, die von Insolvenzen oder Betriebsstilllegungen betroffen sind.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die förderfähigen Inhalte und Aktivitäten des Programms "Übernahme und Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben". Es wird dargelegt, welche Arten von Ausbildungsverhältnissen unterstützt werden, welche Kosten als zuwendungsfähig gelten und welche Projekte von der Förderung ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm "Übernahme und Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben" bietet finanzielle Unterstützung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Höhe der Förderung variiert je nach Programmgebiet und ist an die zuwendungsfähigen Ausgaben gebunden. Es werden auch die Projektlaufzeiten und deren Bedingungen erläutert.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben gelten spezifische Bedingungen und Anforderungen. Diese umfassen Kriterien für das Ausbildungsverhältnis, die Notwendigkeit einer gesicherten Gesamtfinanzierung sowie die Einhaltung allgemeiner Zuwendungsvoraussetzungen und EU-weiter Grundsätze.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für das Förderprogramm "Übernahme und Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben" erfolgt über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden, wobei ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage des Förderprogramms "Übernahme und Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben" bildet primär die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Übernahme und der Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben (RL Insolvenzauszubildende)" des Niedersächsischen Kultusministeriums. Diese Richtlinie wird durch verschiedene EU-Verordnungen und Landesbestimmungen ergänzt, die die Rahmenbedingungen für die ESF+-Förderung und die Verwaltung der Zuwendungen festlegen.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „Übergangsregion – ÜR“ und bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „stärker entwickelte Region – SER“
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Niedersachsen (Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen, Verden und restliches Landesgebiet)
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Niedersächsisches Kultusministerium
Verwaltet von: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Zusätzliche Partner: Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)