Investitionszuschüsse für neu errichtete Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln Offen
Das Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet Investitionszuschüsse für gewerbliche Nutzer zur Errichtung von Kälte- und Klimaanlagen. Ein Alleinstellungsmerkmal ist die Bedingung, dass diese Anlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden müssen, um einen Beitrag zu Energieeffizienz und Klimaschutz zu leisten. Es ist Teil der nationalen Klimaschutzinitiative.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt gewerbliche Nutzer, Unternehmen, Hochschulen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen bundesweit bei Investitionen in klimafreundliche Kälte- und Klimaanlagen. Ziel ist es, den Einsatz nicht-halogenierter Kältemittel zu fördern und damit einen Beitrag zu Energieeffizienz und Klimaschutz zu leisten.
Was wird gefördert?
Dieses Förderprogramm konzentriert sich auf die finanzielle Unterstützung von Projekten, die zur Errichtung oder Modernisierung von Kälte- und Klimaanlagen unter Verwendung nicht-halogenierter Kältemittel dienen. Der Schwerpunkt liegt auf Anlagenkomponenten und der Integration erneuerbarer Energien. Gefördert werden Investitionen in eine breite Palette von Systemen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Umweltschutz.
Art und Umfang der Förderung
Das Förderprogramm bietet Investitionszuschüsse für förderfähige Kälte- und Klimaanlagen. Die genaue Höhe der Förderung variiert und kann mittels eines Förderrechners ermittelt werden. Der Bewilligungszeitraum für die Umsetzung des Vorhabens beträgt 24 Monate.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragsstellung und die spätere Umsetzung des Vorhabens sind bestimmte Fristen, Dokumente und rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Ein wesentlicher Aspekt ist die Einhaltung der Beihilfevorschriften, die in der Förderrichtlinie detailliert sind. Zudem sind spezifische Nachweise und technische Anforderungen für die geförderten Anlagen zu erfüllen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Förderung von Kälte- und Klimaanlagen ist vollständig digitalisiert und erfordert die Einreichung über ein elektronisches Formular des BAFA. Es beinhaltet eine verbindliche Wartezeit auf den Zuwendungsbescheid vor Projektbeginn und eine abschließende Prüfung des Verwendungsnachweises zur Auszahlung der Förderung.
Rechtsgrundlage
Die Kälte-Klima-Richtlinie wird durch spezifische gesetzliche und politische Dokumente legitimiert und geregelt. Sie ist Teil der nationalen Klimaschutzinitiative der Bundesregierung und bildet die verbindliche Basis für die Umsetzung der Fördermaßnahmen.
Übersicht der Förderung
Einsendeschluss:
always open
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Deutschland
Sektoren:
Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Gewerbliche Nutzer, Unternehmen, Hochschulen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen im Bereich Kälte- und Klimatechnik, Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Umweltschutz
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: National
Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Verwaltet von: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Website: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)