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Bayerisches Bergbauernprogramm (BBP)
Geschlossen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Bayerische Bergbauernprogramm (BBP) bietet Bergbäuerinnen und Bergbauern Zuschüsse zur Erhaltung und Fortentwicklung ihrer alpinen Alm-, Alp- und Heimweidewirtschaft. Es unterstützt gezielt Investitionen in die Infrastruktur und den Erhalt der Kulturlandschaft, um die Gesamtleistung und Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern zu verbessern.

Wer wird gefördert

Das Bayerische Bergbauernprogramm (BBP) richtet sich an Bergbäuerinnen und Bergbauern sowie landwirtschaftliche Unternehmen in Bayern. Es unterstützt die Erhaltung und Fortentwicklung der alpinen Alm-/Alp- und Heimweidewirtschaft, um die Gesamtleistung und Nachhaltigkeit der Betriebe zu verbessern.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der alpinen Landwirtschaft. Gefördert werden nicht-produktive Investitionen, Sanierungen, Neubauten und die Beschaffung von Spezialmaschinen, die der Funktionsfähigkeit und den Arbeitsbedingungen der Alm-/Alp- und Heimweidewirtschaft dienen.

Art und Umfang der Förderung

Das Bayerische Bergbauernprogramm gewährt Zuschüsse in variabler Höhe, abhängig von der Art der Maßnahme. Die Förderhöchstbeträge unterscheiden sich je nach Investitionsart und können bei bestimmten Maßnahmen im Rahmen der Waldweidebereinigung erhöht sein.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller eine Reihe spezifischer Bedingungen erfüllen, die von der Art der Maßnahme bis hin zu rechtlichen Rahmenbedingungen und der Kooperation mit anderen Behörden reichen. Besondere Regelungen gelten für die Einhaltung von Beihilfevorschriften und den Beginn von Maßnahmen.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Maßnahme bei dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) eingereicht werden. Das Verfahren umfasst eine detaillierte Antragstellung, gegebenenfalls die Beteiligung weiterer Behörden und eine abschließende Prüfung und Auszahlung der Zuwendung.

Rechtsgrundlage

Das Bayerische Bergbauernprogramm basiert auf einer spezifischen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und wird durch eine Reihe nationaler und europäischer Verordnungen und Richtlinien legitimiert und reguliert.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

130.000 Euro

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft

Begünstigte

Begünstigte:

Agriculture, forestry & fishing

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur, Prozessoptimierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Verwaltet von: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)

Zusätzliche Partner: Bayerische Staatsforsten (BaySF), Weiderechtskommission, untere Forstbehörde, untere Naturschutzbehörde

Website: Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern