Bayerisches Bergbauernprogramm (BBP) Geschlossen
Das Bayerische Bergbauernprogramm (BBP) bietet Bergbäuerinnen und Bergbauern Zuschüsse zur Erhaltung und Fortentwicklung ihrer alpinen Alm-, Alp- und Heimweidewirtschaft. Es unterstützt gezielt Investitionen in die Infrastruktur und den Erhalt der Kulturlandschaft, um die Gesamtleistung und Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern zu verbessern.
Wer wird gefördert
Das Bayerische Bergbauernprogramm (BBP) richtet sich an Bergbäuerinnen und Bergbauern sowie landwirtschaftliche Unternehmen in Bayern. Es unterstützt die Erhaltung und Fortentwicklung der alpinen Alm-/Alp- und Heimweidewirtschaft, um die Gesamtleistung und Nachhaltigkeit der Betriebe zu verbessern.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der alpinen Landwirtschaft. Gefördert werden nicht-produktive Investitionen, Sanierungen, Neubauten und die Beschaffung von Spezialmaschinen, die der Funktionsfähigkeit und den Arbeitsbedingungen der Alm-/Alp- und Heimweidewirtschaft dienen.
Art und Umfang der Förderung
Das Bayerische Bergbauernprogramm gewährt Zuschüsse in variabler Höhe, abhängig von der Art der Maßnahme. Die Förderhöchstbeträge unterscheiden sich je nach Investitionsart und können bei bestimmten Maßnahmen im Rahmen der Waldweidebereinigung erhöht sein.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller eine Reihe spezifischer Bedingungen erfüllen, die von der Art der Maßnahme bis hin zu rechtlichen Rahmenbedingungen und der Kooperation mit anderen Behörden reichen. Besondere Regelungen gelten für die Einhaltung von Beihilfevorschriften und den Beginn von Maßnahmen.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Maßnahme bei dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) eingereicht werden. Das Verfahren umfasst eine detaillierte Antragstellung, gegebenenfalls die Beteiligung weiterer Behörden und eine abschließende Prüfung und Auszahlung der Zuwendung.
Rechtsgrundlage
Das Bayerische Bergbauernprogramm basiert auf einer spezifischen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und wird durch eine Reihe nationaler und europäischer Verordnungen und Richtlinien legitimiert und reguliert.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
130.000 Euro
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
Begünstigte:
Agriculture, forestry & fishing
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur, Prozessoptimierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Verwaltet von: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)
Zusätzliche Partner: Bayerische Staatsforsten (BaySF), Weiderechtskommission, untere Forstbehörde, untere Naturschutzbehörde
Website: Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern