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Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Eigenwohnraum
Offen

Hybrid
Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025

Das Bayerische Wohnungsbauprogramm unterstützt Privatpersonen in Bayern beim Bau oder Kauf von Eigenwohnraum sowie bei Anpassungen für Menschen mit Behinderung. Es bietet zinsverbilligte Darlehen und ergänzende Zuschüsse, um Haushalte mit geringem Einkommen oder besonderen Bedürfnissen bei der Wohnraumversorgung zu unterstützen.

Wer wird gefördert

Das Bayerische Wohnungsbauprogramm richtet sich an Privatpersonen in Bayern, die Unterstützung beim Bau oder Kauf von Eigenwohnraum benötigen oder ihren bestehenden Wohnraum an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung anpassen möchten. Das Programm zielt darauf ab, Haushalte mit geringem Einkommen oder besonderen sozialen Bedürfnissen angemessen mit Wohnraum zu versorgen und die Nutzung innerörtlicher Flächen sowie den Erhalt bestehender Bausubstanz zu fördern.

Was wird gefördert

Die Förderung umfasst den Neubau, den Kauf (Erst- und Zweiterwerb) und die Änderung oder Erweiterung von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen zur Eigennutzung. Zudem werden Umbaumaßnahmen zur Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung unterstützt, einschließlich barrierefreier Sanitäranlagen, Aufzügen und Rampen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in der Regel als zinsverbilligtes Darlehen, ergänzt durch einmalige Zuschüsse für Familien mit Kindern und weitere Zuschüsse für bestimmte Maßnahmen wie den Zweiterwerb oder nachhaltige Bauvorhaben. Die Höhe des Darlehens ist prozentual an den förderfähigen Kosten bemessen, während Zuschüsse als Festbeträge oder prozentuale Anteile bis zu einer Obergrenze gewährt werden.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, darunter Eigenleistungen, Eigennutzung der Immobilie und die Einhaltung spezifischer Wohnflächen- und Grundstücksgrößen. Zudem müssen Antragssteller die dauerhafte Tragfähigkeit der finanziellen Belastung nachweisen. Besondere Regelungen gelten für EU-Beihilfen und technische Standards.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren beginnt mit der Einreichung der vollständigen Unterlagen bei der zuständigen Bewilligungsstelle (Landratsämter oder kreisfreie Städte). Nach einer Prüfung der Fördervoraussetzungen und der Bonität durch die Bewilligungsstelle und die Bayerische Landesbodenkreditanstalt erfolgt die Bewilligung und anschließend die Auszahlung der Fördermittel in mehreren Raten, abhängig vom Baufortschritt oder dem Erwerb.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage des Bayerischen Wohnungsbauprogramms bilden das Bayerische Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG) und die Wohnraumförderungsbestimmungen 2023 (WFB 2023), die vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr bekannt gegeben wurden. Ergänzend gelten allgemeine haushaltsrechtliche und beihilferechtliche Bestimmungen.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Beim Bau und Ersterwerb höchstens 30 Prozent und beim Zweiterwerb höchstens 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Bagatellgrenze 15.000 €. Zusätzlich einmaliger Zuschuss 7.500 € je Kind. Ergänzender Zuschuss beim Zweiterwerb/Ersatzneubau bis höchstens 50.000 € (10% der Kosten). Darlehen zur Anpassung für Menschen mit Behinderung höchstens 10.000 € je Wohnung (Bagatellgrenze 1.000 €).

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe

Begünstigte

Begünstigte:

Privatperson

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Prozessoptimierung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Verwaltet von: Landratsämter, kreisfreie Städte, Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)

Website: Freistaat Bayern – BayernPortal