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Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Mietwohnraum
Offen

Hybrid
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Bayerische Wohnungsbauprogramm – Mietwohnraum fördert die Schaffung und Anpassung von Mietwohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen versorgen können. Es unterstützt Neubau, Erwerb, Modernisierung und barrierefreie Umbauten, inklusive spezifischer Anreize für Nachhaltigkeit und Ortskernverdichtung, um bezahlbaren und bedarfsgerechten Wohnraum im Freistaat Bayern zu sichern.

Wer wird gefördert?

Das Bayerische Wohnungsbauprogramm richtet sich an natürliche und juristische Personen, die in Bayern Mietwohnraum schaffen oder anpassen möchten, insbesondere für Haushalte mit geringem Einkommen oder Menschen mit Behinderung. Die Förderung zielt darauf ab, den Wohnungsbedarf zu decken, bestehende Strukturen zu nutzen und nachhaltiges Bauen zu unterstützen.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert verschiedene Arten von Wohnraummaßnahmen, darunter Neubau, Erweiterung, Modernisierung und barrierefreie Anpassungen von Mietwohnungen. Es werden auch spezifische Zuschüsse für nachhaltiges Bauen und städtebauliche Verdichtung gewährt. Förderfähig sind dabei die Gesamtkosten der Maßnahmen, die den Zielsetzungen des Programms entsprechen.

Art und Umfang der Förderung

Das Bayerische Wohnungsbauprogramm bietet sowohl Darlehen als auch ergänzende Zuschüsse an, die sich an der Einkommenssituation der zukünftigen Mieter oder dem Aufwand des Bauherren orientieren. Die Förderhöhe variiert je nach Art der Maßnahme und der Dauer der Belegungsbindung, wobei auch spezielle Zuschüsse für Nachhaltigkeit und Ortskernprojekte zur Verfügung stehen.

Bedingungen und Anforderungen

Das Programm unterliegt spezifischen Regeln und Bedingungen hinsichtlich Antragsstellung, Belegung, technischen Standards und haushaltsrechtlichen Vorgaben. Dies umfasst Vorschriften zur Barrierefreiheit, zur Angemessenheit der Wohnflächen sowie zur Einhaltung von EU-Beihilferegeln, um eine Überkompensation zu vermeiden.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfolgt über die zuständigen Bewilligungsstellen, wobei die Bayerische Landesbodenkreditanstalt in die bankmäßige Prüfung und Auszahlung der Darlehen und Zuschüsse eingebunden ist. Es sind spezifische Vordrucke zu verwenden und der Baufortschritt wird für die Auszahlung in Raten geprüft.

Rechtsgrundlage

Das Bayerische Wohnungsbauprogramm basiert auf den Wohnraumförderungsbestimmungen 2023 (WFB 2023), die wiederum auf dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG) fußen. Weitere haushaltsrechtliche und europäische Vorschriften regeln die Umsetzung und den Einsatz der Fördermittel.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Die Förderung umfasst Darlehen (bis zu 60% der Kostenobergrenze von 3.000 €/m²) und Zuschüsse (bis zu 600 €/m² allgemein, bis zu 200 €/m² für Nachhaltigkeit/Erweiterung, bis zu 100 €/m² für Ortskern). Für barrierefreie Anpassungen sind bis zu 10.000 € je Wohnung möglich.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.12.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Wohnungsbau

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Verwaltet von: Zuständige Bezirksregierung Bayern; Landeshauptstadt München; Städte Augsburg und Nürnberg; Bayerische Landesbodenkreditanstalt

Website: BayernPortal