Pflege- und Gesundheitsbonus, Meisterbonus und Bonus für gleichgestellte Abschlüsse (Bonus), Erstattung der Prüfungsgebühren für Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache, Meisterpreis sowie Prämie für Pflegepädagogik Offen
Der Freistaat Bayern bietet ein umfassendes Förderprogramm zur Stärkung der beruflichen Bildung in Pflege, Gesundheit und sozialen Berufen. Es umfasst Zuschüsse für private Schulträger zur Einführung der Schulgeldfreiheit, Boni für erfolgreiche Weiterbildungsabschlüsse sowie Prämien für Pflegepädagogen und Dolmetscher für Gebärdensprache. Ziel ist die Fachkräftesicherung und die Anerkennung beruflicher Qualifikationen in Bayern.
Wer wird gefördert?
Der Freistaat Bayern unterstützt mit diesem Programm private Schulträger sowie junge Berufstätige und vergleichbar Qualifizierte im Bereich der Pflege-, Sozial- und Gesundheitsberufe. Auch Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache und angehende Pflegepädagogen können von den Förderungen profitieren. Das Programm zielt darauf ab, die berufliche Bildung in Bayern zu stärken und Fachkräfte zu sichern.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt spezifische Ausbildungen und Weiterqualifizierungen in den Bereichen Pflege, Gesundheit und Sozialwesen sowie berufliche Abschlüsse an Fachschulen und Fachakademien. Es werden keine Kosten erstattet, die über die im Dokument genannten Boni und Zuschüsse hinausgehen.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet ausschließlich Zuschüsse in variabler Höhe an, die von der Art der Förderung (Schulgeldverzicht, Bonus, Prämie) und der Klassenstärke abhängen. Es gibt keine festen Projektlaufzeiten, da es sich um abschlussbezogene Boni oder jährliche Zuschüsse für Schulen handelt.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderungen sind an spezifische Voraussetzungen für Antragsteller und Bildungseinrichtungen geknüpft, darunter Wohnsitzanforderungen, erfolgreiche Prüfungsabschlüsse und der freiwillige Verzicht auf Schulgeld. Das Programm wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ohne Rechtsanspruch gewährt.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren variiert je nach Art der Förderung. Für Schulen sind die jeweiligen Regierungen zuständig, während für die individuellen Boni die Begünstigten von den Bildungseinrichtungen ermittelt und dem Bayerischen Landesamt für Schule gemeldet werden. Die Auszahlung erfolgt stets über das Bayerische Landesamt für Schule.
Rechtsgrundlage
Dieses Förderprogramm basiert auf einer Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und ist Teil einer umfassenderen Richtlinie zur Förderung beruflicher Bildung und Fachkräftesicherung in Bayern. Die Durchführung unterliegt den relevanten haushaltsrechtlichen und schulrechtlichen Bestimmungen.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
135.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern (Deutschland)
Sektoren:
Gesundheitswesen, Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Pflege, Gesundheit, Bildung, Sozialwesen, Dolmetschen
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Verwaltet von: zuständige Bezirksregierung Bayern, Regierung von Mittelfranken, Bayerisches Landesamt für Schule, Bayerisches Institut zur Kommunikationsförderung für Menschen mit Hörbehinderung (GIB)
Website: BayernPortal