Bayerisches Förderprogramm „Technologieorientierte Unternehmensgründungen“ (BayTOU)
Das Bayerische Förderprogramm „Technologieorientierte Unternehmensgründungen“ (BayTOU) unterstützt die Entwicklung und Innovation im Bereich von Produkten und Verfahren, die mit der Gründung technologieorientierter Unternehmen in Bayern verbunden sind. Es bietet Zuschüsse für technologieorientierte Startups und junge KMU, um ihre technologische Basis auf- oder auszubauen und den Grundstein für erfolgreiche Neugründungen zu legen. Besonders hervorzuheben ist die Förderung von Konzeptvorhaben für Unternehmen, die noch kein vollständig ausgereiftes technologisches Konzept besitzen.
Wer wird gefördert
Das Bayerische Förderprogramm „Technologieorientierte Unternehmensgründungen“ (BayTOU) richtet sich an Personen, die technologieorientierte Unternehmen gründen möchten, sowie an bereits bestehende kleine und mittlere technologieorientierte Unternehmen in Bayern. Ziel ist es, Firmengründungen in zukunftsträchtigen Technologiebereichen anzuregen und deren technologische Basis auf- oder auszubauen.
Was wird gefördert
Gefördert werden Entwicklungsvorhaben und Konzeptvorhaben im Bereich der experimentellen Entwicklung. Der Fokus liegt auf der Schaffung neuer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen mit deutlichen Wettbewerbsvorteilen und Marktchancen. Die förderfähigen Kosten umfassen Personal-, Instrumenten- und Ausrüstungskosten sowie Ausgaben für Auftragsforschung und andere Betriebsausgaben, mit spezifischen Regelungen für Konzeptvorhaben.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss und deckt einen Teil der förderfähigen Kosten ab, wobei maximale Beträge für Entwicklungsvorhaben und Konzeptvorhaben festgelegt sind. Es existiert eine Bagatellgrenze für die Zuschusshöhe.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen die Vorhaben bestimmte technische und wirtschaftliche Risikokriterien erfüllen, technisch machbar sein und wesentlich in Bayern durchgeführt werden. Zudem sind Eigenbeiträge des Antragstellers erforderlich, und es müssen Vorgaben der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) eingehalten werden, insbesondere bezüglich Kumulierung von Beihilfen und Ausschluss von Unternehmen in Schwierigkeiten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfolgt elektronisch über den Projektträger Bayern Innovativ, der die Skizzen und Anträge prüft und eine Förderempfehlung abgibt. Die endgültige Bewilligung erfolgt durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf spezifischen Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie auf allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen und EU-Vorschriften zur staatlichen Beihilfe.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
150.000 €
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Bayern (Deutschland)
Sektoren:
Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Produktentwicklung, Machbarkeitsstudie
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Verwaltet von:
Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH, Projektträger Bayern