Bayerisches Förderprogramm „Technologieorientierte Unternehmensgründungen“ (BayTOU)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Bayerische Förderprogramm „Technologieorientierte Unternehmensgründungen“ (BayTOU) unterstützt die Entwicklung und Innovation im Bereich von Produkten und Verfahren, die mit der Gründung technologieorientierter Unternehmen in Bayern verbunden sind. Es bietet Zuschüsse für technologieorientierte Startups und junge KMU, um ihre technologische Basis auf- oder auszubauen und den Grundstein für erfolgreiche Neugründungen zu legen. Besonders hervorzuheben ist die Förderung von Konzeptvorhaben für Unternehmen, die noch kein vollständig ausgereiftes technologisches Konzept besitzen.

Wer wird gefördert

Das Bayerische Förderprogramm „Technologieorientierte Unternehmensgründungen“ (BayTOU) richtet sich an Personen, die technologieorientierte Unternehmen gründen möchten, sowie an bereits bestehende kleine und mittlere technologieorientierte Unternehmen in Bayern. Ziel ist es, Firmengründungen in zukunftsträchtigen Technologiebereichen anzuregen und deren technologische Basis auf- oder auszubauen.

Was wird gefördert

Gefördert werden Entwicklungsvorhaben und Konzeptvorhaben im Bereich der experimentellen Entwicklung. Der Fokus liegt auf der Schaffung neuer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen mit deutlichen Wettbewerbsvorteilen und Marktchancen. Die förderfähigen Kosten umfassen Personal-, Instrumenten- und Ausrüstungskosten sowie Ausgaben für Auftragsforschung und andere Betriebsausgaben, mit spezifischen Regelungen für Konzeptvorhaben.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss und deckt einen Teil der förderfähigen Kosten ab, wobei maximale Beträge für Entwicklungsvorhaben und Konzeptvorhaben festgelegt sind. Es existiert eine Bagatellgrenze für die Zuschusshöhe.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen die Vorhaben bestimmte technische und wirtschaftliche Risikokriterien erfüllen, technisch machbar sein und wesentlich in Bayern durchgeführt werden. Zudem sind Eigenbeiträge des Antragstellers erforderlich, und es müssen Vorgaben der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) eingehalten werden, insbesondere bezüglich Kumulierung von Beihilfen und Ausschluss von Unternehmen in Schwierigkeiten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfolgt elektronisch über den Projektträger Bayern Innovativ, der die Skizzen und Anträge prüft und eine Förderempfehlung abgibt. Die endgültige Bewilligung erfolgt durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf spezifischen Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie auf allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen und EU-Vorschriften zur staatlichen Beihilfe.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

150.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Produktentwicklung, Machbarkeitsstudie

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Verwaltet von:

Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH, Projektträger Bayern

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