Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) Offen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) unterstützt Maßnahmen zur energetischen Verbesserung von Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie anderen Wohngebäuden. Sie fördert die Sanierung und den Ersterwerb von Bestandsgebäuden, die zu Effizienzhäusern saniert werden, und trägt so zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei.
Wer wird gefördert: Antragsteller und Ziele der BEG WG
Diese Sektion erläutert die Kriterien für die Antragstellung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG). Es werden die förderberechtigten Antragstellergruppen sowie der geografische Geltungsbereich und die übergeordneten Förderziele des Programms detailliert beschrieben.
Was wird gefördert: Maßnahmen und Standards
In dieser Sektion werden die förderfähigen Projektarten, thematischen Schwerpunkte und Aktivitäten der BEG WG detailliert dargestellt. Es wird erläutert, welche Kostenkategorien abgedeckt sind und welche Entwicklungsstadien von Projekten Unterstützung finden.
Art und Umfang der Förderung
Diese Sektion beschreibt die finanziellen Aspekte der BEG WG Förderung. Es werden die Arten der finanziellen Unterstützung, die möglichen Förderhöhen und -sätze sowie die vorgesehenen Projektlaufzeiten dargestellt. Dies beinhaltet Details zu Krediten, Tilgungszuschüssen und speziellen Boni.
Bedingungen und Anforderungen der Förderung
Diese Sektion umreißt die wesentlichen Regeln und Bestimmungen, die Antragstellende und Förderempfänger im Rahmen der BEG WG beachten müssen. Dies beinhaltet sowohl formale Anforderungen an die Antragstellung als auch spezifische Bedingungen hinsichtlich der Durchführung und der Kombination mit anderen Förderprogrammen.
Antragsverfahren für die BEG WG
Diese Sektion führt durch den Antragsprozess der BEG WG, von der Vorbereitung über die Einreichung der Unterlagen bis zur Entscheidung und Kommunikation. Es werden die einzelnen Schritte, benötigte Dokumente und die Art der Auswahl erläutert.
Rechtsgrundlage der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude
Diese Sektion beleuchtet die rechtlichen und behördlichen Grundlagen der BEG WG Förderung. Es werden die primären autorisierenden Dokumente sowie alle weiteren relevanten Gesetze und Richtlinien aufgeführt, die den Rahmen für die Durchführung des Programms bilden.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Investive Maßnahmen: 120.000 € pro Wohneinheit (150.000 € bei EE- oder NH-Klasse); Fachplanung, Baubegleitung & Nachhaltigkeitszertifizierung: bis zu 10.000 € (Ein-/Zweifamilienhäuser) bzw. 4.000 € pro Wohneinheit (Mehrfamilienhäuser, max. 40.000 €)
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2030
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Bundesrepublik Deutschland
Sektoren:
Energieerzeugung und -versorgung, Umwelt- und Klimaschutz, Bauwesen und Baustoffe
Förderbereiche:
Umsetzung, Prozessoptimierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: National
Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Verwaltet von: KfW Bankengruppe
Zusätzliche Partner: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Website: KfW Bankengruppe