Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz
Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz – bietet Zuschüsse für Vorhaben in Berlin, die die Energieeffizienz steigern und klimaschädliche Emissionen senken. Es ist eine Initiative des Landes Berlin mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), um ein klimaneutrales und umweltfreundliches Berlin zu realisieren.
Wer wird gefördert
Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) richtet sich an eine breite Palette von Akteuren in Berlin, die sich für mehr Energieeffizienz und Klimaneutralität engagieren möchten. Antragsberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen sowie private und öffentliche Unternehmen.
Was wird gefördert
Im Rahmen des Förderschwerpunkts 1 "Energieeffizienz" werden vorrangig investive und nicht-investive Maßnahmen gefördert, die zur Reduktion von klimaschädlichen Gasen und zur Steigerung der Energieeffizienz beitragen. Dies umfasst ein breites Spektrum an technologischen Lösungen, von Gebäudeoptimierungen bis hin zu umfassenden Nachhaltigkeitskonzepten.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und ist eine Projektförderung. Die Höhe der Zuwendung ist maßnahmenabhängig, wobei die EFRE-Kofinanzierung bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt. Projekte müssen mindestens 10.000 Euro förderfähige Gesamtkosten aufweisen.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragstellende und ihre Projekte bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben wie die AGVO und De-minimis-Verordnung, sowie spezifische Kriterien zur Projektumsetzung und Finanzierung. Transparenz- und Publizitätspflichten sind ebenfalls zu beachten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für BENE 2 – Förderschwerpunkt 1 ist mehrstufig und beginnt idealerweise mit einer Projektskizze, gefolgt von der formalen Antragstellung. Die Einreichung erfolgt digital über das elektronische Antragssystem, und die Projektauswahl basiert in der Regel auf veröffentlichten Teilnahmeaufrufen.
Rechtsgrundlage
Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) basiert auf einer umfassenden rechtlichen Grundlage, die sowohl europäische Verordnungen als auch Berliner Landesgesetze und Richtlinien umfasst, um die Förderziele im Einklang mit nationalen und europäischen Vorgaben zu erreichen.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
30.06.2027
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Berlin (Deutschland)
Sektoren:
Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Umwelttechnologie, Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelt- und Klimaschutz, Bauwesen und Baustoffe
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Machbarkeitsstudie, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Umsetzung, Monitoring, Evaluierung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Verwaltet von:
B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH
Zusätzliche Partner:
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Website: