Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz – bietet Zuschüsse für Vorhaben in Berlin, die die Energieeffizienz steigern und klimaschädliche Emissionen senken. Es ist eine Initiative des Landes Berlin mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), um ein klimaneutrales und umweltfreundliches Berlin zu realisieren.

Wer wird gefördert

Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) richtet sich an eine breite Palette von Akteuren in Berlin, die sich für mehr Energieeffizienz und Klimaneutralität engagieren möchten. Antragsberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen sowie private und öffentliche Unternehmen.

Was wird gefördert

Im Rahmen des Förderschwerpunkts 1 "Energieeffizienz" werden vorrangig investive und nicht-investive Maßnahmen gefördert, die zur Reduktion von klimaschädlichen Gasen und zur Steigerung der Energieeffizienz beitragen. Dies umfasst ein breites Spektrum an technologischen Lösungen, von Gebäudeoptimierungen bis hin zu umfassenden Nachhaltigkeitskonzepten.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und ist eine Projektförderung. Die Höhe der Zuwendung ist maßnahmenabhängig, wobei die EFRE-Kofinanzierung bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt. Projekte müssen mindestens 10.000 Euro förderfähige Gesamtkosten aufweisen.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragstellende und ihre Projekte bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben wie die AGVO und De-minimis-Verordnung, sowie spezifische Kriterien zur Projektumsetzung und Finanzierung. Transparenz- und Publizitätspflichten sind ebenfalls zu beachten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für BENE 2 – Förderschwerpunkt 1 ist mehrstufig und beginnt idealerweise mit einer Projektskizze, gefolgt von der formalen Antragstellung. Die Einreichung erfolgt digital über das elektronische Antragssystem, und die Projektauswahl basiert in der Regel auf veröffentlichten Teilnahmeaufrufen.

Rechtsgrundlage

Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) basiert auf einer umfassenden rechtlichen Grundlage, die sowohl europäische Verordnungen als auch Berliner Landesgesetze und Richtlinien umfasst, um die Förderziele im Einklang mit nationalen und europäischen Vorgaben zu erreichen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

30.06.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Berlin (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Umwelttechnologie, Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelt- und Klimaschutz, Bauwesen und Baustoffe

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Machbarkeitsstudie, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Umsetzung, Monitoring, Evaluierung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Verwaltet von:

B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH

Zusätzliche Partner:

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Website:

B.&S.U. mbH

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