Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 2: Umwelt- und Energiemanagementsysteme
Planen Sie die Einführung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen in Ihrer Einrichtung, Behörde oder Ihrem Unternehmen in Berlin? Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 2 bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Zuschuss von bis zu 100.000 Euro für die erstmalige Implementierung und Zertifizierung solcher Systeme zu erhalten. Diese Förderung trägt maßgeblich zur Steigerung der Energieeffizienz und Minderung lokaler Umweltbelastungen in der Hauptstadt bei.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm BENE 2 unterstützt diverse Einrichtungen und Unternehmen in Berlin bei ihren Bemühungen um Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Ziel ist es, Vorhaben zu fördern, die zur Klimaneutralität und zur Verbesserung der Umweltqualität in Berlin beitragen.
Was wird gefördert?
Der Förderschwerpunkt 2 des BENE 2 Programms konzentriert sich auf die erstmalige Einführung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen. Die Förderung umfasst nicht nur die Systeme selbst, sondern auch damit verbundene Dienstleistungen wie Beratung, Monitoring, Schulungen und Evaluierungen.
Art und Umfang der Förderung
Das BENE 2 Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, wobei die Höhe der Förderung im Förderschwerpunkt 2 auf maximal 100.000 Euro pro Vorhaben begrenzt ist. Die Finanzierung erfolgt durch eine Kombination aus EFRE-Mitteln und Landesmitteln.
Bedingungen und Anforderungen
Für Antragstellende des BENE 2 Programms gelten spezifische Bedingungen und Anforderungen, darunter die Notwendigkeit, das Projekt ohne Förderung nicht oder nur eingeschränkt realisieren zu können, sowie diverse beihilferechtliche und haushalterische Vorgaben. Besondere Regeln betreffen die Vergabe von Aufträgen und die Kumulierbarkeit mit anderen Förderungen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für BENE 2 ist digital über das Antragsportal des Landes Berlin organisiert. Es beginnt idealerweise mit einer Projektskizze, gefolgt von der eigentlichen Antragstellung, die ganzjährig möglich ist. Die Projektauswahl erfolgt in der Regel nach dem Windhundverfahren.
Rechtliche Grundlagen
Das BENE 2 Förderprogramm basiert auf der Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) und einer Vielzahl von EU-Verordnungen und Landesgesetzen, die dessen Betrieb und die Verwendung der Mittel regeln.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
100.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
30.06.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Berlin (Deutschland)
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz, Energieerzeugung und -versorgung
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Monitoring, Evaluierung, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Verwaltet von:
B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH
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