Beratungsgutscheine Afrika im Rahmen des Wirtschaftsnetzwerks Afrika Offen
Die „Beratungsgutscheine Afrika“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen sowie das Handwerk beim Markteintritt in afrikanische Zielmärkte. Das Programm erleichtert durch externe Beratungsleistungen die Umsetzung wirtschaftlicher Vorhaben und trägt zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit bei.
Wer wird gefördert?
Dieses Programm fördert kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie das Handwerk, die ein substanzielles Interesse am Markteintritt in afrikanischen Zielmärkten haben. Die Antragsteller müssen eine Betriebsstätte in Deutschland unterhalten und bestimmte Größenkriterien erfüllen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen in Afrika zu stärken und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu fördern.
Was wird gefördert?
Gefördert werden externe Beratungsleistungen durch gelistete Beratungsunternehmen, die deutsche Unternehmen bei der Vorbereitung und Umsetzung ihrer wirtschaftlichen Vorhaben in afrikanischen Zielmärkten unterstützen. Die förderfähigen Themen umfassen rechtliche Fragen, Marktfähigkeitsanalysen und Finanzierungsberatung.
Art und Umfang der Finanzierung
Das Programm bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse für Beratungsleistungen mit einer Förderquote von 85 Prozent. Es gibt definierte Höchstbeträge pro Beratertag und eine maximale Anzahl von Beratungsgutscheinen pro Unternehmen pro Kalenderjahr.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung unterliegt spezifischen Bedingungen bezüglich der Antragstellung, der Auswahl der Beratungsunternehmen, der Einhaltung der De-minimis-Regelung und der Nachweispflichten. Transparenz und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben sind dabei essentiell.
Antragsverfahren
Der Antrag für die Beratungsgutscheine Afrika ist vor Beginn der Maßnahme elektronisch beim BAFA einzureichen. Die Auszahlung erfolgt nach erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises. Das Verfahren legt Wert auf eine detaillierte Dokumentation und Transparenz.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf der Förderrichtlinie „Beratungsgutscheine Afrika im Rahmen des Wirtschaftsnetzwerks Afrika“ vom 27. Januar 2024, ergänzt durch relevante Bundeshaushaltsordnungs-Vorschriften und EU-De-minimis-Verordnungen.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
49.572 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Afrikanische Zielmärkte (alle Länder in Afrika), Deutschland (für Antragsteller)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Gewerbliche Wirtschaft einschließlich des Handwerks
Förderbereiche:
Machbarkeitsstudie, Markteinführung, Kommerzialisierung, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: National
Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Verwaltet von: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Website: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)