Zurück zur Suche

Beratungsgutscheine Afrika im Rahmen des Wirtschaftsnetzwerks Afrika
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025

Die „Beratungsgutscheine Afrika“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen sowie das Handwerk beim Markteintritt in afrikanische Zielmärkte. Das Programm erleichtert durch externe Beratungsleistungen die Umsetzung wirtschaftlicher Vorhaben und trägt zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit bei.

Wer wird gefördert?

Dieses Programm fördert kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie das Handwerk, die ein substanzielles Interesse am Markteintritt in afrikanischen Zielmärkten haben. Die Antragsteller müssen eine Betriebsstätte in Deutschland unterhalten und bestimmte Größenkriterien erfüllen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen in Afrika zu stärken und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu fördern.

Was wird gefördert?

Gefördert werden externe Beratungsleistungen durch gelistete Beratungsunternehmen, die deutsche Unternehmen bei der Vorbereitung und Umsetzung ihrer wirtschaftlichen Vorhaben in afrikanischen Zielmärkten unterstützen. Die förderfähigen Themen umfassen rechtliche Fragen, Marktfähigkeitsanalysen und Finanzierungsberatung.

Art und Umfang der Finanzierung

Das Programm bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse für Beratungsleistungen mit einer Förderquote von 85 Prozent. Es gibt definierte Höchstbeträge pro Beratertag und eine maximale Anzahl von Beratungsgutscheinen pro Unternehmen pro Kalenderjahr.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung unterliegt spezifischen Bedingungen bezüglich der Antragstellung, der Auswahl der Beratungsunternehmen, der Einhaltung der De-minimis-Regelung und der Nachweispflichten. Transparenz und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben sind dabei essentiell.

Antragsverfahren

Der Antrag für die Beratungsgutscheine Afrika ist vor Beginn der Maßnahme elektronisch beim BAFA einzureichen. Die Auszahlung erfolgt nach erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises. Das Verfahren legt Wert auf eine detaillierte Dokumentation und Transparenz.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf der Förderrichtlinie „Beratungsgutscheine Afrika im Rahmen des Wirtschaftsnetzwerks Afrika“ vom 27. Januar 2024, ergänzt durch relevante Bundeshaushaltsordnungs-Vorschriften und EU-De-minimis-Verordnungen.

#Beratungsgutscheine Afrika#Markteintritt Afrika#KMU Afrika#Wirtschaftsnetzwerk Afrika#Förderung Beratungsleistungen#Unternehmensberatung Afrika#Geschäftsentwicklung Afrika#Export Afrika#Investitionsvorhaben Afrika#Rechtliche Beratung Afrika#Finanzierungsberatung Afrika#Wettbewerbsfähigkeit#Risikobewertung#BAFA Förderprogramm#Handwerk Afrika#Gewerbliche Wirtschaft

Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

49.572 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Afrikanische Zielmärkte (alle Länder in Afrika), Deutschland (für Antragsteller)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Gewerbliche Wirtschaft einschließlich des Handwerks

Förderbereiche

Förderbereiche:

Machbarkeitsstudie, Markteinführung, Kommerzialisierung, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: National

Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Verwaltet von: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Website: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)