Beratungsleistungen im Rahmen der Verbundberatung (BerFöR) Geschlossen
Das Programm "Beratungsleistungen im Rahmen der Verbundberatung (BerFöR)" des Freistaats Bayern fördert anerkannte Beratungsunternehmen, die Landwirtinnen und Landwirte, Gärtnerinnen und Gärtner oder Winzerinnen und Winzer in betrieblichen Fragen beraten. Ziel ist es, die Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Landwirtschaft zu stärken und den Wissenstransfer zu beschleunigen. Die Förderung erfolgt durch Pauschalsätze für diverse Beratungsleistungen.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und Ziele
Das Förderprogramm „Beratungsleistungen im Rahmen der Verbundberatung (BerFöR)“ richtet sich an anerkannte Beratungsanbieter in Bayern, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der landwirtschaftlichen Primärproduktion beraten. Das übergeordnete Ziel ist es, die bayerische Landwirtschaft in ihrer Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken sowie den Wissenstransfer zu beschleunigen und die Anpassung an aktuelle Herausforderungen zu unterstützen.
Was wird gefördert: Inhalte und Kosten
Das Förderprogramm BerFöR unterstützt eine Vielzahl von Beratungsleistungen für landwirtschaftliche Betriebe in Bayern. Dies umfasst sowohl einzelbetriebliche Beratungen in spezifischen Fachbereichen als auch sonstige Dienstleistungen wie die Leitung von Arbeitskreisen oder die Durchführung von Workshops und Feldbegehungen. Die Förderung zielt darauf ab, die Qualität und Effizienz der landwirtschaftlichen Produktion zu verbessern und Wissenstransfer zu gewährleisten.
Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Rahmenbedingungen
Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse in Form von Pauschalsätzen pro Leistungseinheit. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Art der erbrachten Beratungsleistung und kann bis zu 2.700 Euro pro Maßnahme betragen. Das Programm definiert spezifische Pauschalen für verschiedene Beratungsarten und legt einen Eigenanteil für die begünstigten Betriebe fest.
Bedingungen und Anforderungen: Förderrichtlinien und Verpflichtungen
Um Förderungen im Rahmen der Verbundberatung zu erhalten, müssen Antragsteller und Begünstigte verschiedene Bedingungen erfüllen. Diese umfassen spezifische Anforderungen an die Durchführung der Beratung, die Dokumentation und die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben. Zudem sind Regelungen zum Eigenanteil, zur Budgetverwendung und zur Vermeidung von Doppelförderungen zu beachten.
Antragsverfahren: Ablauf und Auswahl
Das Antragsverfahren für die Beratungsleistungen im Rahmen der Verbundberatung ist zweistufig. Zunächst beantragen die begünstigten Betriebe die Beratung bei den anerkannten Beratungsanbietern. Anschließend stellen die Beratungsanbieter einen Förderantrag bei der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Das Verfahren umfasst zudem die Prüfung, Bewilligung, die Vorlage eines Verwendungsnachweises und die Auszahlung der Fördermittel.
Rechtsgrundlagen: Gesetze und Richtlinien
Das Förderprogramm „Beratungsleistungen im Rahmen der Verbundberatung (BerFöR)“ basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus und stützt sich auf europäische sowie landesrechtliche Gesetze und Verordnungen. Diese rechtlichen Grundlagen gewährleisten die Legitimität und den Rahmen für die Durchführung und Finanzierung des Programms.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
2.700 €
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
Begünstigte:
Landwirtschaft, Gartenbau, Weinbau
Förderbereiche:
Prozessoptimierung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Verwaltet von: Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk)
Website: Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten