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Beratungsmodule für die Landwirtschaft ab 2023 (VwV Beratung ab 2023)
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Land Baden-Württemberg fördert Beratungsleistungen für Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten-, Obst- und Weinbaus. Dieses Programm unterstützt die Bewältigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen, wie Klimawandel und Nachhaltigkeit, durch spezifische Beratungsmodule. Es bietet Zuschüsse für qualifizierte Beratungsorganisationen, die im Rahmen eines Konzessionsvergabeverfahrens ausgewählt wurden.

Wer wird gefördert

Das Programm zur Förderung von Beratungsmodulen richtet sich an ausgewählte Beratungsorganisationen in Baden-Württemberg, die im Gegenzug landwirtschaftliche Unternehmen im Land unterstützen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Innovationskraft dieser Betriebe zu stärken.

Was wird gefördert

Gefördert werden spezifische Beratungsleistungen für landwirtschaftliche Betriebe, die in verschiedenen Themenbereichen wie Ackerbau, Tierhaltung, Biodiversität und Klimaschutz angeboten werden. Die förderfähigen Kosten beschränken sich auf die Beratungshonorare.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit Fördersätzen von 80 oder 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, wobei der maximale Zuschuss pro Beratungsmodul 1.500 Euro beträgt. Die Projektlaufzeit ist flexibel, ein Beratungsvertrag kann nach Abschluss des vorherigen erneut eingegangen werden.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung gelten spezifische Bedingungen bezüglich der Antragstellung, der Qualifikation der Beratungsorganisationen und -kräfte, der Neutralität der Beratung und der Beachtung von De-minimis-Regelungen. Zudem müssen Transparenz- und Prüfpflichten eingehalten werden.

Antragsverfahren

Der Antrag für die Förderung und der spätere Zahlungsantrag erfolgen über das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg „Service-BW“. Der Förderantrag ist fristgerecht vor Abschluss der Beratungsleistung einzureichen, um eine Berücksichtigung zu gewährleisten.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum in Baden-Württemberg und ist in den rechtlichen Rahmen des EU-GAP-Strategieplans sowie relevanter EU-Verordnungen eingebettet. Zugang zu den maßgeblichen Texten ist über die angegebenen Portale möglich.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

1.500 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Baden-Württemberg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Landwirtschaft, Garten-, Obst- und Weinbau

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Prozessoptimierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Verwaltet von: Regierungspräsidium Karlsruhe

Zusätzliche Partner: Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

Website: Regierungspräsidium Karlsruhe