Beratungsmodule für die Landwirtschaft ab 2023 (VwV Beratung ab 2023) Offen
Das Land Baden-Württemberg fördert Beratungsleistungen für Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten-, Obst- und Weinbaus. Dieses Programm unterstützt die Bewältigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen, wie Klimawandel und Nachhaltigkeit, durch spezifische Beratungsmodule. Es bietet Zuschüsse für qualifizierte Beratungsorganisationen, die im Rahmen eines Konzessionsvergabeverfahrens ausgewählt wurden.
Wer wird gefördert
Das Programm zur Förderung von Beratungsmodulen richtet sich an ausgewählte Beratungsorganisationen in Baden-Württemberg, die im Gegenzug landwirtschaftliche Unternehmen im Land unterstützen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Innovationskraft dieser Betriebe zu stärken.
Was wird gefördert
Gefördert werden spezifische Beratungsleistungen für landwirtschaftliche Betriebe, die in verschiedenen Themenbereichen wie Ackerbau, Tierhaltung, Biodiversität und Klimaschutz angeboten werden. Die förderfähigen Kosten beschränken sich auf die Beratungshonorare.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit Fördersätzen von 80 oder 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, wobei der maximale Zuschuss pro Beratungsmodul 1.500 Euro beträgt. Die Projektlaufzeit ist flexibel, ein Beratungsvertrag kann nach Abschluss des vorherigen erneut eingegangen werden.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung gelten spezifische Bedingungen bezüglich der Antragstellung, der Qualifikation der Beratungsorganisationen und -kräfte, der Neutralität der Beratung und der Beachtung von De-minimis-Regelungen. Zudem müssen Transparenz- und Prüfpflichten eingehalten werden.
Antragsverfahren
Der Antrag für die Förderung und der spätere Zahlungsantrag erfolgen über das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg „Service-BW“. Der Förderantrag ist fristgerecht vor Abschluss der Beratungsleistung einzureichen, um eine Berücksichtigung zu gewährleisten.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum in Baden-Württemberg und ist in den rechtlichen Rahmen des EU-GAP-Strategieplans sowie relevanter EU-Verordnungen eingebettet. Zugang zu den maßgeblichen Texten ist über die angegebenen Portale möglich.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
1.500 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Baden-Württemberg (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Landwirtschaft, Garten-, Obst- und Weinbau
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Prozessoptimierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Verwaltet von: Regierungspräsidium Karlsruhe
Zusätzliche Partner: Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Website: Regierungspräsidium Karlsruhe