Beratung von Existenzgründern sowie zur Unternehmensnachfolge (Beratungsprogramm Saarland)
Das Beratungsprogramm Saarland unterstützte Existenzgründer und Betriebsübernehmer mit Zuschüssen für wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Beratungen. Ziel war es, die Erfolgschancen von Gründungen und Übernahmen zu erhöhen und unterrepräsentierte Gruppen wie Frauen und Migranten gezielt zu fördern. Die Förderung erfolgte als Teilfinanzierung des Beratungshonorars.
Wer wird gefördert
Das Beratungsprogramm Saarland richtet sich an Existenzgründerinnen und -gründer sowie Betriebsübernehmerinnen und -übernehmer im Saarland. Es zielt darauf ab, die Erfolgsaussichten und die nachhaltige Sicherung von Gründungen und Unternehmensübernahmen zu erhöhen, indem es Beratungsleistungen finanziell unterstützt. Besondere Beachtung finden dabei unterrepräsentierte Gruppen wie Frauen und Migrantinnen und Migranten sowie Gründungen und Übernahmen im Handwerk.
Was wird gefördert
Das Beratungsprogramm Saarland fördert spezifische Beratungsleistungen für Gründungs- und Betriebsübernahmevorhaben. Der Fokus liegt auf betriebswirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragestellungen. Bestimmte Leistungen, wie Rechts- oder Steuerberatung, sind explizit ausgeschlossen. Die Förderung deckt sowohl die Vorgründungsphase als auch die ersten 24 Monate nach der Gründung oder Übernahme ab.
Art und Umfang der Finanzierung
Das Beratungsprogramm Saarland gewährt anteilige Zuschüsse zum Beratungshonorar, die als Projektförderung ausgestaltet sind. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Vorhaben und Antragsstellergruppe, wobei ein maximales Tageshonorar festgelegt ist. Die Förderung kann für eine bestimmte Anzahl von Tagewerken sowohl vor als auch nach der Gründung oder Übernahme in Anspruch genommen werden.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen bestimmte rechtliche und formale Voraussetzungen erfüllt sein. Dies umfasst den Zeitpunkt der Antragstellung, die Auswahl der Beratenden, die Einhaltung der De-minimis-Regelung und das Erbringen eines Eigenanteils. Es gibt klare Vorgaben für die Beschaffenheit der Beratungsleistung und den Umgang mit dem Förderzuschuss.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für das Beratungsprogramm Saarland ist klar strukturiert. Die Antragstellung erfolgt vor Beginn der Beratung bei saar.is, die auch bei der Auswahl der Berater unterstützt. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen, und die Abrechnung erfordert die Einreichung spezifischer Unterlagen wie Rechnung, Abschlussbericht und Zahlungsbelege. Das Programm unterliegt umfassenden Monitoring- und Evaluierungsmaßnahmen.
Rechtsgrundlage
Das Beratungsprogramm Saarland basiert auf der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für die Beratung von Existenzgründerinnen und -gründern sowie zur Unternehmensnachfolge vom 4. April 2018. Es unterliegt zudem dem Saarländischen Mittelstandsförderungsgesetz, der Landeshaushaltsordnung und den europäischen De-minimis-Regelungen für Beihilfen, die für die rechtliche Ausgestaltung und Abwicklung der Förderungen maßgeblich sind.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
Bis zu 9.600,00 € pro Beratungsphase
Offen bis:
30.04.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Saarland (Deutschland)
Sektoren:
Dienstleistungssektor, Tourismus, Verkehr und Logistik, Sonstige
Begünstigte:
Gewerbliche Wirtschaft und Freie Berufe
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Markteinführung, Kommerzialisierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Verwaltet von:
saarland.innovation&standort e.V. (saar.is)
Zusätzliche Partner:
Saarland Offensive für Gründer (SOG-Netzwerk) - Empfehlung der Beratungsleistung