Bürgschaften zur Förderung des Erwerbs von Arbeitsraum durch Künstlerinnen und Künstler zur Selbstnutzung
Das Land Berlin fördert den Erwerb von selbstgenutzten Arbeitsräumen für professionelle Künstlerinnen und Künstler sowie Künstlerkollektive. Durch die Übernahme von Bürgschaften sollen Finanzierungslücken geschlossen und der Zugang zu erforderlichen Krediten ermöglicht werden, insbesondere wenn bankübliche Sicherheiten nicht ausreichend sind. Dieses Programm trägt zur Stärkung des Kulturstandortes Berlin bei.
Wer wird gefördert
Das Land Berlin unterstützt professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler sowie Künstlerkollektive mit Betriebsstätte, Arbeitsplatz, Atelier oder Wohnsitz in Berlin. Ziel ist es, den Erwerb von selbstgenutzten Arbeitsräumen zu ermöglichen, insbesondere wenn der Zugang zum Kapitalmarkt eingeschränkt ist oder nicht die erforderlichen bankmäßigen Sicherheiten gestellt werden können.
Was wird gefördert
Die Landesbürgschaft Arbeitsraum unterstützt den Erwerb von Immobilien, Anteilen an Personenvereinigungen und notwendigen Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen. Die Räumlichkeiten müssen dabei der Selbstnutzung als Arbeitsraum durch Künstlerinnen und Künstler dienen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form einer Ausfallbürgschaft, die einen wesentlichen Teil des Kreditvolumens absichert. Es gibt definierte Mindest- und Höchstbeträge sowie gestaffelte Bürgschaftsquoten. Die Laufzeit der Bürgschaft ist ebenfalls festgelegt und an die Nutzungsdauer der Immobilie gebunden.
Bedingungen und Anforderungen
Die Vergabe der Bürgschaften unterliegt spezifischen beihilferechtlichen Regelungen, Sicherheitenanforderungen und Berichtspflichten. Zudem müssen bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der Kreditwürdigkeit und der zweckgebundenen Nutzung der Arbeitsräume erfüllt sein.
Antragsverfahren
Der Antrag auf eine Landesbürgschaft muss schriftlich über den Kreditgeber bei der Investitionsbank Berlin (IBB) eingereicht werden. Der Prozess umfasst eine umfassende Prüfung durch die IBB, die Senatsverwaltung für Kultur sowie den Landesbürgschaftsausschuss Kunst, bevor eine Entscheidung über die Bewilligung getroffen wird.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf spezifischen Richtlinien des Landes Berlin und unterliegt übergeordneten haushaltsrechtlichen sowie europäischen Beihilferegelungen. Diese Dokumente legen den rechtlichen Rahmen für die Vergabe und Verwaltung der Bürgschaften fest.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
4.000.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Berlin (Deutschland)
Sektoren:
Kreativwirtschaft
Begünstigte:
Professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler, Künstlerkollektive, Zusammenschlüsse von Kunstschaffenden
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Land Berlin (Senatsverwaltung für Finanzen, Senatsverwaltung für Kultur)
Verwaltet von:
Investitionsbank Berlin (IBB)
Website: