Bürgschaften zur Förderung des Erwerbs von Arbeitsraum durch Künstlerinnen und Künstler zur Selbstnutzung

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Garantie

Das Land Berlin fördert den Erwerb von selbstgenutzten Arbeitsräumen für professionelle Künstlerinnen und Künstler sowie Künstlerkollektive. Durch die Übernahme von Bürgschaften sollen Finanzierungslücken geschlossen und der Zugang zu erforderlichen Krediten ermöglicht werden, insbesondere wenn bankübliche Sicherheiten nicht ausreichend sind. Dieses Programm trägt zur Stärkung des Kulturstandortes Berlin bei.

Wer wird gefördert

Das Land Berlin unterstützt professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler sowie Künstlerkollektive mit Betriebsstätte, Arbeitsplatz, Atelier oder Wohnsitz in Berlin. Ziel ist es, den Erwerb von selbstgenutzten Arbeitsräumen zu ermöglichen, insbesondere wenn der Zugang zum Kapitalmarkt eingeschränkt ist oder nicht die erforderlichen bankmäßigen Sicherheiten gestellt werden können.

Was wird gefördert

Die Landesbürgschaft Arbeitsraum unterstützt den Erwerb von Immobilien, Anteilen an Personenvereinigungen und notwendigen Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen. Die Räumlichkeiten müssen dabei der Selbstnutzung als Arbeitsraum durch Künstlerinnen und Künstler dienen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form einer Ausfallbürgschaft, die einen wesentlichen Teil des Kreditvolumens absichert. Es gibt definierte Mindest- und Höchstbeträge sowie gestaffelte Bürgschaftsquoten. Die Laufzeit der Bürgschaft ist ebenfalls festgelegt und an die Nutzungsdauer der Immobilie gebunden.

Bedingungen und Anforderungen

Die Vergabe der Bürgschaften unterliegt spezifischen beihilferechtlichen Regelungen, Sicherheitenanforderungen und Berichtspflichten. Zudem müssen bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der Kreditwürdigkeit und der zweckgebundenen Nutzung der Arbeitsräume erfüllt sein.

Antragsverfahren

Der Antrag auf eine Landesbürgschaft muss schriftlich über den Kreditgeber bei der Investitionsbank Berlin (IBB) eingereicht werden. Der Prozess umfasst eine umfassende Prüfung durch die IBB, die Senatsverwaltung für Kultur sowie den Landesbürgschaftsausschuss Kunst, bevor eine Entscheidung über die Bewilligung getroffen wird.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf spezifischen Richtlinien des Landes Berlin und unterliegt übergeordneten haushaltsrechtlichen sowie europäischen Beihilferegelungen. Diese Dokumente legen den rechtlichen Rahmen für die Vergabe und Verwaltung der Bürgschaften fest.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

4.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Berlin (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Kreativwirtschaft

Begünstigte

Begünstigte:

Professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler, Künstlerkollektive, Zusammenschlüsse von Kunstschaffenden

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Land Berlin (Senatsverwaltung für Finanzen, Senatsverwaltung für Kultur)

Verwaltet von:

Investitionsbank Berlin (IBB)

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