Berlin Innovativ Offen
Das Programm Berlin Innovativ bietet innovativen Unternehmen in Berlin die Möglichkeit, Darlehen für Investitionen, Betriebsmittel und Existenzgründungen zu erhalten. Es zeichnet sich durch eine 70-prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbanken aus und wird durch EU-Initiativen wie InnovFin und EFSI unterstützt, um den Zugang zu Finanzierungen zu verbessern.
Wer wird gefördert?
Das Programm Berlin Innovativ richtet sich an innovative Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin. Es fördert Existenzgründer, KMU, kleinere Midcaps und Freiberufler, die bestimmte Innovations- oder Digitalisierungskriterien erfüllen müssen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen zu stärken und produktive Investitionen zu ermöglichen.
Was wird gefördert?
Das Programm finanziert eine breite Palette an betrieblichen Vorhaben, darunter Existenzgründungen, Investitionen, Lageraufstockungen und den allgemeinen Betriebsmittelbedarf. Der Fokus liegt auf der Förderung von Innovationen und Digitalisierungsvorhaben, die spezifische Kriterien erfüllen.
Art und Umfang der Förderung
Berlin Innovativ bietet Darlehen mit einer obligatorischen Haftungsfreistellung für die Hausbanken an. Die Darlehenshöhe reicht von 100.000 EUR bis zu 2 Millionen EUR und kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken. Die Laufzeiten sind flexibel gestaltet und reichen bis zu 10 Jahre.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte Innovations- und Digitalisierungskriterien erfüllen und dürfen keine Unternehmen in Schwierigkeiten sein. Die Kreditkonditionen, einschließlich des Zinssatzes, werden kundenindividuell festgelegt. Die Finanzierung ist mit anderen Förderprogrammen kumulierbar, solange die EU-Beihilfewerte nicht überschritten werden.
Antragsverfahren
Die Antragstellung für Berlin Innovativ erfolgt indirekt über die Hausbank des Antragstellers, die den Antrag an die Investitionsbank Berlin (IBB) weiterleitet. Die IBB refinanziert den Kredit und gewährt eine Haftungsfreistellung. Die Hausbank ist zudem für die Nachhaltung der ordnungsgemäßen Verwendung der Kredite zuständig.
Rechtsgrundlage des Programms
Das Programm Berlin Innovativ basiert auf einer speziellen Richtlinie, die die zinsgünstige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln für innovative Unternehmen regelt. Es ist zudem eng mit den EU-Beihilfebestimmungen verbunden, insbesondere der De-minimis-Verordnung, und wird durch europäische Finanzinstrumente wie InnovFin und EFSI ermöglicht.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
2.000.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Förderung durch indirekte Mittelverwaltung
Region:
Berlin (Deutschland)
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Planung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Investitionsbank Berlin (IBB)
Verwaltet von: Investitionsbank Berlin (IBB)
Zusätzliche Partner: InnovFin KMU-Kreditgarantiefazilität, Europäischer Fonds für strategische Investitionen (EFSI), Hausbanken
Website: Investitionsbank Berlin