Berliner Schallschutzfensterprogramm
Das Berliner Schallschutzfensterprogramm fördert private und juristische Personen bei passiven Schallschutzmaßnahmen an Wohngebäuden in hoch lärmbelasteten Gebieten Berlins. Ziel ist die Verbesserung der Wohnsituation durch Zuschüsse für schallgedämmte Fenster, Türen und Lüftungsanlagen. Das Programm ist auf bestehenden Wohnraum fokussiert und soll bis Ende 2025 wirken.
Wer wird gefördert?
Das Berliner Schallschutzfensterprogramm richtet sich an Eigentümer und Erbbauberechtigte von Wohngebäuden in Berlin, die passive Schallschutzmaßnahmen zur Verbesserung der Wohnsituation umsetzen möchten. Die Förderung zielt darauf ab, die Lärmbelastung durch Hauptverkehrsstraßen und oberirdische Schienenwege der BVG zu reduzieren, insbesondere dort, wo keine anderen oder ausreichende Lärmminderungsmaßnahmen möglich sind.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert passive Schallschutzmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden in Berlin. Dies umfasst die Verbesserung der Schalldämmung von Fenstern, Türen und Loggien sowie den Einbau von schallgedämmten Lüftungsanlagen in bestimmten Räumen. Ausgeschlossen sind Kosten für Architektenleistungen oder Malerarbeiten.
Art und Umfang der Förderung
Das Berliner Schallschutzfensterprogramm bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse als Anteilsfinanzierung. Die Höhe der Förderung ist auf maximal 90 Prozent der anerkannten Aufwendungen und höchstens 15.000 Euro pro Wohnung begrenzt. Die genauen Beträge variieren je nach Bauteil und erforderlicher Schallschutzklasse.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung im Berliner Schallschutzfensterprogramm gelten spezifische rechtliche, technische und organisatorische Bedingungen. Dazu gehören die Einhaltung technischer Normen, die Beachtung der De-minimis-Verordnung und eine zehnjährige Zweckbindung des geförderten Wohnraums.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für das Berliner Schallschutzfensterprogramm beginnt mit einer Förderanfrage online, gefolgt von der Einreichung des schriftlichen Antrags bei der Senatsverwaltung. Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, wobei die Reihenfolge des Antragseingangs maßgeblich ist.
Rechtsgrundlage
Das Berliner Schallschutzfensterprogramm basiert auf der Bekanntmachung vom 7. Dezember 2023 und ist in die Rahmenbedingungen der Landeshaushaltsordnung sowie der De-minimis-Verordnung eingebettet. Es dient der Verbesserung der Wohnsituation im Rahmen der Lärmaktionsplanung des Landes Berlin.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
15.000 €
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Berlin (Deutschland)
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe
Begünstigte:
Wohnungsbau & Modernisierung
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung