Wirtschaftsdienliche Maßnahmen im Rahmen bezirklicher Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Berlin fördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) nichtinvestive Infrastrukturmaßnahmen auf Ebene der Berliner Bezirke. Ziel ist die Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft und Produktivität bei kleinen und mittleren Unternehmen, Existenzgründern, Sozialunternehmen und Start-ups. Antragsberechtigt sind die Berliner Bezirksämter, die Zuschüsse für vielfältige Projekte erhalten, die zur lokalen Wirtschaftsentwicklung, Nachhaltigkeit und Innovation beitragen.

Wer wird gefördert

Das Programm „Wirtschaftsdienliche Maßnahmen im Rahmen bezirklicher Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit“ richtet sich primär an die Berliner Bezirksämter. Diese können Zuschüsse für nichtinvestive Infrastrukturvorhaben beantragen, die darauf abzielen, die Wirtschaftskraft und Produktivität in den Bezirken zu stärken. Indirekt kommen die Förderungen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Existenzgründern, Sozialunternehmen und Start-ups zugute, um lokale Ökonomien zu fördern und Beschäftigungseffekte auszulösen.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt nichtinvestive Infrastrukturmaßnahmen, die zur Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft beitragen. Dies umfasst ein breites Spektrum an Aktivitäten, von strategischen Konzepten bis hin zu konkreten Maßnahmen in den Bereichen Stadt- und Standortmarketing, Netzwerkbildung und Kooperationsförderung. Besondere Aufmerksamkeit gilt innovativen Vorhaben, die Ressourcenschonung, nachhaltige Lieferketten und die Branche der Erneuerbaren Energien fördern.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm „Wirtschaftsdienliche Maßnahmen“ bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen. Die Förderhöhe beträgt in der Regel 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, wobei pro Projekt ein Höchstbetrag von 300.000 Euro festgelegt ist. Die Projekte können eine maximale Dauer von fünf Jahren haben.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Teilnahme am Programm „Wirtschaftsdienliche Maßnahmen“ müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, darunter die Entwicklung von Projekten im Rahmen bezirklicher Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit und der Verzicht auf einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Zudem sind strikte Regeln für die Datenverarbeitung und die Publizität einzuhalten. Besondere Budgetrestriktionen und Vergabeverfahren sind ebenfalls zu beachten, um die korrekte Mittelverwendung sicherzustellen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die „Wirtschaftsdienlichen Maßnahmen“ beginnt mit einer optionalen Projekteinreichung vor der formgebundenen Antragstellung bei der zuständigen Senatsverwaltung. Die Bewilligungsentscheidung trifft ein spezifischer Bewilligungsausschuss unter Berücksichtigung definierter Projektauswahlkriterien und verfügbarer Haushaltsmittel. Der Informationsaustausch erfolgt elektronisch.

Rechtsgrundlage

Das Programm „Wirtschaftsdienliche Maßnahmen“ basiert auf der Leitlinie des Landes Berlin zur Förderung dieser Maßnahmen im Rahmen bezirklicher Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit, die durch Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert werden. Diese Leitlinie ist eng mit verschiedenen EU-Verordnungen und der Landeshaushaltsordnung Berlins verknüpft, die den rechtlichen Rahmen für die Mittelvergabe bilden.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

300.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Berlin (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelttechnologie, Erneuerbare Energien, Dienstleistungssektor, Umwelt- und Klimaschutz, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Environmental and Climate Protection, Green Technology, Renewable Energy, Service Sector

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Experimentelle Entwicklung, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Verwaltet von:

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe; Referat IV D – Regionale Strukturpolitik, Wirtschaftsförderung

Zusätzliche Partner:

Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK), Handwerkskammer Berlin (HWK), Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. (uvb)

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